Muss die Stadt mehr Bürgerbegehren zulassen?
Jetzt hat es die Verwaltung schriftlich vom Gericht: Die Verhinderung des ersten Bürgerentscheids zur Stadtwerkefusion vor zwei Jahren war rechtswidrig.
Jetzt hat es die Stadt Schwarz auf Weiß: Die Ablehnung der ersten Fragestellung zum Stadtwerkefusions-Bürgerbegehren vor gut zwei Jahren war rechtswidrig. Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München im Januar hatte sich eine solche Entscheidung abgezeichnet. Nun liegt das Urteil vor.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens rund um Attac-Aktivist Bruno Marcon griffen am Mittwoch Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) scharf an. Seine frühzeitig geäußerte Einschätzung, dass die Fragestellung rechtlich unzulässig sein dürfte, sei ein „unzulässiger manipulativer Eingriff in ein laufendes Bürgerbegehren“ gewesen. Gribl müsse sich überlegen, ob die Stadtverwaltung künftig noch mit „juristischen Finten“ Bürgerbeteiligung verhindern wolle. Man verlange eine öffentliche Entschuldigung Gribls und des Stadtrates.
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