Mutmaßliche Vergewaltigung in Oberhausen: Haft oder Freispruch?
Eine Frau sagt, sie sei am Hettenbach in Augsburg von ihrem Ex-Freund vergewaltigt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidiger beurteilen das unterschiedlich.
Mitte Juni wird es sehr früh hell. So war für die beiden Zeugen gegen 4.30 Uhr nicht schwer zu erkennen, was nur wenige Meter gegenüber am Ufer des Hettenbach geschah. „Die Frau hatte die Arme auf dem Geländer und in den Bach reingeschaut“, gab ein 66-jähriger Anlieger gestern vor dem Landgericht Augsburg zu Protokoll. Hinter ihr sah er einen Mann, der sich laut dem Zeugen auf die Frau zu bewegte. Die Frau habe sich umgeblickt, sich sonst aber „teilnahmslos“ verhalten. Für den Anwohner war klar: Ein Pärchen trifft sich hier zum Sex. Als der 66-Jährige über den Bach rief, sie sollten mit der „Schweinerei“ aufhören, verschwand erst die Frau, dann der Mann – mit heruntergelassener Hose – hinter einen nahen Busch. Die Anwohner legten sich wieder zu Bett.
Die Anwohner fielen aus allen Wolken, als drei Wochen später die Polizei sie anhören wollte – als Zeugen für eine angezeigte Vergewaltigung. „Wir haben mit uns gehadert“, so eine Zeugin vor Gericht. „Hatten wir den falschen Eindruck? Wir sahen keine Gefahr.“ Auch das fremdsprachige „Geplapper“ der Frau, das sie noch einige Minuten hörte, habe sie nicht als Ausdruck von Leid oder gar als Hilferufe bewertet. Seit der vergangenen Woche versucht die 3. Strafkammer am Landgericht zu klären, was sich Mitte Juni 2019 tatsächlich im Hettenbachpark abgespielt hat und wie es rechtlich zu bewerten ist. Am ersten Verhandlungstag sagte der 48-jährige Angeklagte, es habe – nachdem er zwei Stunden zuvor die Frau mehrmals heftig ins Gesicht geschlagen hatte – in jenen Morgenstunden in dem Park in Oberhausen einvernehmlichen Sex gegeben. Die 44-jährige Frau sagte dagegen, das sei gegen ihren Willen geschehen, sie habe ihn allerdings gewähren lassen, weil sie Angst hatte.
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