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Augsburg
05.09.2018

Nach Diebstahl: Geld weg trotz gesperrter EC-Karte

Handtaschen als Beute: Ein 27-Jähriger nutzte gestohlene Bankkarten, um damit einzukaufen. Das ging teilweise trotz Kartensperrung bei der Bank.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Ein 27-Jähriger kaufte mit erbeuteten Bankkarten in Geschäften ein. Warum es nicht reicht, den Kartenverlust nur der Bank zu melden.

Die Polizei hat eine Serie von Handtaschendiebstählen in der Region Augsburg aufgeklärt. Ein 27-jähriger Mann aus Gersthofen soll unter anderem in Arztpraxen und Fitnessstudios zugeschlagen haben. Aus den Handtaschen nahm er sich demnach das Bargeld – und er nutzte die erbeuteten Bankkarten für Einkäufe. Rund 13000 Euro Schaden soll er so verursacht haben. Einige der Opfer hätten es dem mutmaßlichen Täter aber auch sehr leicht gemacht, stellt die Polizei fest.

Die allermeisten Betroffenen ließen ihre Scheckkarte zwar bei der Bank sperren. Etliche Diebstahlsopfer hätten aber keine Anzeige bei der Polizei erstattet, sagt Polizeisprecher Siegfried Hartmann. Das ist aber wichtig. Denn nur so kann man verhindern, dass ein Dieb die Karte weiterhin nutzt. Das hat folgenden Hintergrund: Sperrt man die Karte bei der Bank, kann damit kein Geld mehr abgehoben werden. Außerdem ist es nicht mehr möglich, in Geschäften mittels Karte und Geheimzahl zu zahlen. Das Bezahlen per Lastschriftverfahren bleibt allerdings auch nach der Kartensperrung bei der Bank möglich. Dabei muss man als Käufer an der Ladenkasse keine PIN-Nummer eingeben, sondern nur unterschreiben.

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.09.2018

Das ist bestimmt der von den meisten Banken propagierte "Kundendienst".

Vermutlich ist es ja ein RIESEN-Aufwand die Meldung die bei der Bank eingeht in das "Kuno-Sperrsystem" einzupflegen.

Vielen Dank liebe Banken .

06.09.2018

Die Banken wollen am liebsten gar keine Lastschriftzahlungen mehr. Deswegen nehmen sie auch nicht am Kuno-System teil, und deswegen entsteht die im Artikel angeführte Notwendigkeit, zweimal den Kartenverlust zu melden, nämlich einmal der Bank für PIN-basierende Zahlungen/Abhebungen und einmal dem Kuno-System über die Polizei für die Lastschriftzahlungen.

Und was spricht dagegen, daß auch Banken die gestohlenen Karten im Kuno-System einpflegen? Weil sich die Banken dann auch am Betrieb von Kuno beteiligen müßten? Scheinbar sind die Schäden durch Lastschriften bei Kartendiebstahl geringer. Oder jemand anderer trägt sie - der Händler oder der Karteninhaber, der irrtümlich meint, eine Kartensperrung bei der Bank wäre ausreichend.

Hier könnte der Gesetzgeber mal tätig werden. Händlerlastschriften verbieten - hier werden die Händler aufschreien- oder die Banken zu Kuno verdonnern - da werden die Banken meutern.

05.09.2018

Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Bank(en) sich mehr und mehr aus ihrer Verantwortung ziehen wollen. Wo es nötig ist eine gestohlene oder abhanden gekommene EC-Karte bei der Bank sperren zu lassen, wird nun wohl ohne die Kunden zu Informieren auf dem Hinterweg versucht sich aus der Verantwortung zu ziehen. Das ist schäbig und entspricht weder einer Sparkasse noch einer anderen Bank. Es kann und darf nicht angehen dass sich Finanzinstitute "Hintertürchen" suchen und sich vermeintlich Argumentatorisch erklären, um nicht Verantwortung zu übernehmen.
Wird eine EC-Karte bei der Bank als verloren gemeldet, ist diese seitens der Bank für ALLE Vorgänge zu sperren. Nicht nur für die der Bank genehmen weil Ertragsreicher! Wenn ein Kunde mit Unterschrift einen Einkauf tätigt, hat das damit zu tun, dass die Bank die Gebühren bei PIN-Zahlung höher sind als bei Unterschrift.
Die Banken können und dürfen sich nicht mit vermeintlichen Hintertürchen aus der Verantwortung ziehen dürfen!!