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Prozess in Augsburg
07.05.2020

Nach Messerattacke auf Vater: Sohn bleibt in der Psychiatrie

Ein 22-Jähriger stand vor dem Augsburger Landgericht, weil er mit einem Messer auf seinen Vater eingestochen hatte.
Foto: Stadler (Archiv)

Plus Ein 22-Jähriger aus Augsburg sticht nach einem Streit achtmal auf seinen Vater ein. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Haftstrafe - ins Gefängnis muss er aber nicht.

Der 22-Jährige ist seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. Er bildet sich wahnhaft ein, sein Gesicht sei entstellt, er leidet unter einem Waschzwang, zeigt mal ein autistisches, dann wieder ein aggressives Verhalten. Die Diagnosen der Ärzte sind nicht eindeutig, teilweise offenbar sogar falsch.

Die Eltern sind überfordert. Im August 2019 kommt es zu einem Streit zwischen Vater und Sohn, weil dieser bei einer Autoreparatur nicht mitgeholfen hat. Und weil der Vater ihm ausreden will, dass sein Gesicht entstellt sei. Der 22-Jährige fühlt sich provoziert und beschimpft, greift zu einem Küchenmesser und sticht achtmal wuchtig auf seinen Vater ein. Der 56-Jährige kann sich zum Glück wegdrehen, so dass die Stiche in Oberarm und Rücken keine lebensgefährlichen Folgen haben. Wie ist diese Bluttat zu beurteilen?

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