
Augsburger Stadtrat: Twittern wieder erlaubt

Die Augsburger Stadträte sollen künftig wieder Kurzmitteilungen aus den Stadtratssitzungen ins Internet stellen dürfen. Allerdings mit Einschränkungen.
Stadträte sollen künftig aus den Stadtratssitzungen Kurzmitteilungen ins Internet stellen dürfen. Twittern, wie es in der Fachsprache heißt, wird erlaubt. Allerdings mit Einschränkungen: So dürfen die Kollegen nicht in ihrer Konzentration gestört werden, auch darf nicht aus nicht öffentlichen Sitzungen berichtet werden. Auch dürfen in den Kurzbotschaften keine Verunglimpfungen von anderen Stadträten erscheinen. So steht es in einer Selbstverpflichtungsvereinbarung, die am Donnerstag vom Ferienausschuss verabschiedet werden soll.
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