Neun Notrufe wegen eines Hundehaufens
Ist der Angeklagte psychisch krank?
Wegen eines Hundehaufens vor dem Haus hat ein 56-Jähriger eines Nachts im April neunmal über den Notruf 110 die Polizei alarmiert. Jetzt stand er deswegen vor dem Augsburger Amtsgericht. Doch im Laufe des Prozesses vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller wegen „Missbrauch von Notrufeinrichtungen“ verdichteten sich Anhaltspunkte, dass der Angeklagte möglicherweise psychisch krank ist. Seine Anwältin Alexandra Gutmeyr sagte, ihr Mandant leide offenbar an Wahnvorstellungen.
Der Betreuer des 56-Jährigen erklärte die Notrufe mit dem Versuch, bei vermeintlichen Problemen Hilfe zu holen. Wenn das Guthaben auf dem Handy des Angeklagten erschöpft sei, funktioniere nur mehr der Notruf. Und diesen benutze der Mann dann.
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