Niederlage für Burger King
Burger King will einen Betriebsrat loswerden. Das Unternehmen behauptet, er habe Geld gestohlen. Das Arbeitsgericht widerspricht der Kündigung. Doch der Ärger geht weiter.
Das Augsburger Arbeitsgericht widerspricht der Kündigung eines Betriebsrats bei Burger King. Der 37-Jährige, der in einer der vier Augsburger Filialen der Fast-Food-Kette Burger King tätig ist, war im Juli 2013 wegen eines angeblichen Diebstahls fristlos entlassen worden. Ihm wird vorgeworfen, eine Tageseinnahme in Höhe von 1950 Euro gestohlen zu haben.
Weil der Betriebsrat sich gegen die Kündigung des Kollegen sperrte, wollte Burger King den Rausschmiss mit Hilfe des Arbeitsgerichts durchsetzen. Das misslang. Das Gericht sei nicht überzeugt, so Richter Sebastian Klaus, dass der 37-Jährige der Täter gewesen sei.
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