Notorischer Sexualtäter klagt gegen die Kripo in Augsburg
Plus Günther S. sitzt seit 29 Jahren fast ständig hinter Gittern. Wenn er freikam, belästigte er rasch wieder Frauen. Nun klagte er gegen die Polizei.
Beim letzten Mal blieb er rund zwei Wochen in Freiheit, ehe er wieder eingesperrt wurde. Das war für Günther S., 66, schon viel. Normalerweise sind es zwischen Haftentlassung und neuem Haftbefehl meist nur ein paar Tage. Der Augsburger sitzt seit dem Jahr 1989 fast ununterbrochen im Gefängnis. Damals gab es noch die DDR, niemand hatte ein Handy und das Internet war nur etwas für wenige Eingeweihte. Juristisch kämpft Günther S. derzeit darum, möglichst bald aus der Haft freizukommen. Dieses Mal dann für längere Zeit, ist er überzeugt.
Der Name Günther S. sagt vielen Polizisten in Augsburg etwas. Sobald der notorische Sexualstraftäter auf freiem Fuß ist, wird er von Zivilfahndern observiert. Denn er gilt als gefährlich. Er darf aber nicht dauerhaft weggesperrt werden. Er ist einer von von neun bayerischen Kriminellen, die im Jahr 2013 wegen eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten. Günther S., gelernter Industriekaufmann und Besitzer einer Eigentumswohnung, hatte schon in den 1970er und 1980er Jahren mehrfach Frauen vergewaltigt, geschlagen und belästigt. Als er wieder einmal versucht hatte, eine Frau zu Sex zu zwingen, ordneten die Richter 1989 in einem Urteil die Sicherungsverwahrung für ihn an. An den Prognosen zu seiner Gefährlichkeit hatte sich nichts geändert.
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Typisch Deutsche Gesetze ??
Das Wohl des Täters steht über dem Wohl der Allgemeinheit.