Obdachloser klagt sich erfolgreich in Unterkunft ein
Plus Ein Mann will in einem Wohnheim in Augsburg leben, darf aber laut Bescheid der Stadt nicht. Er zieht vor das Verwaltungsgericht – und bekommt nun Recht.
Der Mann war frisch aus dem Gefängnis entlassen und hatte ein Ziel: Augsburg. „Ich dachte mir, da ist es gut, da kenne ich ein paar Leute“, sagt er im Gerichtssaal. Peter Meyer, der eigentlich anders heißt, kennt die Stadt, er hat hier bereits in der Vergangenheit gelebt, nach Auskunft seines Anwaltes sogar mehr als 20 Jahre lang. Er kam hier auch schon 2018 in einem Obdachlosenwohnheim unter, nun will er das erneut. Als er im Juli nach seiner Haftentlassung beantragte, in einer der Obdachlosenunterkünfte Augsburgs untergebracht zu werden, lehnte die Kommune dies allerdings ab. Daraufhin klagte Peter Meyer gegen diese Entscheidung.
Prozess in Augsburg: Obdachloser will in Wohnheim unterkommen
In Augsburg, so sagt er es jetzt vor der 8. Kammer des Verwaltungsgerichtes, lebe er derzeit auf der Straße, was in seinem Alter zunehmend schwierig werde. Er sei Alkoholiker und Analphabet und seit mehr als einem Jahrzehnt obdachlos, berichtet er.
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