Neue Verhandlung: "Oma Ingrid" soll länger ins Gefängnis
Nächste Instanz gegen die notorische Ladendiebin: Weder der Rechtsanwalt von Ingrid Millgramm noch die Staatsanwaltschaft hält das letzte Urteil für richtig.
Das Verfahren gegen die mehrfach wegen Ladendiebstahls verurteilte Ingrid Millgramm (85) aus Bad Wörishofen geht in eine neue Runde: Jetzt muss sich das Landgericht Memmingen mit dem Fall der als „Oma Ingrid, die vor Hunger klaute“ bundesweit bekannt gewordenen 85-Jährigen beschäftigen. Weder die Staatsanwaltschaft Memmingen noch der Rechtsanwalt der inzwischen 85-Jährigen wollten das Urteil von Amtsrichterin Katharina Erdt vom Amtsgericht Memmingen akzeptieren – freilich mit völlig gegensätzlichen Erwartungen.
Während der Rechtsanwalt von Ingrid Millgramm mit der Berufung gegen das Urteil zumindest eine mildere Strafe oder sogar einen Freispruch erreichen will, setzt die Staatsanwaltschaft Memmingen ganz andere Vorgaben: „Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit der Angeklagten nicht gerecht“, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft Memmingen für ihren Berufungsantrag. Im Klartext: Die mit diesem Fall befasste Staatsanwältin will sogar erreichen, dass die 85-jährige Ladendiebin noch länger ins Gefängnis muss, als das Urteil bislang hergibt.
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