Fliegengitter-Prozess: Händler scheitert auch mit der Berufung
Nächster Erfolg für Thomas Allrutz: Die Klage gegen den Großaitinger, der wegen einer negativen Online-Bewertung tausende Euro Schadensersatz zahlen sollte, ist erneut gescheitert.
Online-Händler müssen harte und unter Umständen sogar nicht ganz zutreffende Kritik im Internet dulden - wenn die Aussagen insgesamt als Meinungsäußerung zu verstehen sind. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Damit scheiterte die Klage eines Geschäftsmanns gegen einen Kunden aus Großaitingen auch in zweiter Instanz.
In dem Fall geht es um Thomas Allrutz aus Großaitingen (Kreis Augsburg). Er hatte im Juni 2013 über Amazon bei einem Händler ein Fliegenschutzfenster im Wert von 22,51 Euro gekauft. Nach dem Zuschneiden passte der Fliegenschutz nicht - laut Allrutz, weil die Bauanleitung fehlerhaft war.
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