Was wäre, wenn? Im Fall Höhmannhaus stellt sich diese Frage mehrfach. Seit Monaten beschäftigt die Höhe der Mieten städtische Rechnungsprüfer, Kulturverwaltung und externe Gutachter, doch noch immer herrscht keine Klarheit. Zu hören ist lediglich, dass sich zwei Expertisen inhaltlich entgegenstehen. Zum Rest schweigt die Stadt. Man müsse, heißt es, zunächst die Inhalte beider Untersuchungen auswerten.
Für zwei Mitarbeiter der Städtischen Kunstsammlungen ist dies eine unangenehme Situation. Sie sehen sich – aus ihrer Sicht zu Unrecht – mit „dienstrechtlichen Maßnahmen“ konfrontiert und haben Anwälte eingeschaltet. Eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadt und den beiden leitenden Beamten ist damit nicht mehr ausgeschlossen. Musste es so weit kommen?
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