Ortsrecht ging vor
Der Augsburger Jurist Christoph Becker hat im Archiv der Stadt- und Staatsbibliothek Texte zum Augsburger Stadtrecht der Frühen Neuzeit geborgen, ausgewertet und in einer Neuedition im Berliner LIT-Verlag mit Kommentaren versehen und publiziert. Groß war das Interesse bei der Buch-Präsentation im Lesesaal der Staatsbibliothek.
Für die Edition hatte Becker zwei Handschriften des 16. Jahrhunderts untersucht, die die städtischen Ratsadvokaten Georg Tradel und Mattaeus Laimann verfasst hatten. Unter dem Titel "Consvetvdines almae Reipublicae Augustanae" hatten sie eine Sammlung des Augsburger Stadtrechts erstellt. Zusätzlich hatte Tradel mit "Notwendiges Bedenckhen" eine Denkschrift zur Reform des Augsburger Rechts geschrieben.
Mit Blick auf diese Texte konzentrierte Becker seine Ausführungen auf das Verhältnis von örtlichem Recht und gemeinem Recht. "Das Ortsrecht ist das gewichtigere. Nur wenn hierin Lücken auftauchen, kann übergeordnetes Recht zum Tragen kommen." Das starke Ortsrecht damals belegt die Autonomie der Städte. Die war in Augsburg stark ausgeprägt. Rechtsgeschichtlich gewann mit der Internationalisierung des Handels das universelle Recht die Oberhand. (gwen)
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