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Augsburg
23.03.2020

Paar gibt vor Gericht an, es sei verlobt – nur ein Trick?

Das Zeugnisverweigerungsrecht kann vor Strafe schützen, doch nicht immer gelingt das. Wie ein Gericht über einen Mann urteilt, der seine Freundin mit der Axt bedrohte.
Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn (Symbol)

Plus Das Zeugnisverweigerungsrecht kann vor Strafe schützen, doch nicht immer gelingt das. Wie ein Gericht über einen Mann urteilt, der seine Freundin mit der Axt bedrohte.

„Sie küssten und sie schlugen sich“– so ist das Leben des wohl berühmtesten Paares der Filmgeschichte Elizabeth Taylor und Richard Burton betitelt. Zwei, die sowohl im Film als auch in ihrer Ehe ein wahres Schlachtfeld hinterließen. Auch im realen Leben spielen sich bei Partnerschaften immer wieder Szenen von Liebe und Hass, Zuneigung und Gewalt ab. Wenn die Vorfälle strafrechtlich relevant werden, bekommen Mann und Frau, Täter und Opfer, ein Problem, auch wenn sie sich längst wieder versöhnt haben. Am Ende rechnet die Justiz ab.

Zeugnisverweigerungsrecht als legales Schlupfloch

Das Zeugnisverweigerungsrecht ist ein legales Schlupfloch, um die Bestrafung eines gewalttätigen Partners zu verhindern, wenn das Opfer es denn will. Doch nicht immer gelingt diese Strategie. Wie ein Fall beweist, die Richterin Kerstin Meurer zu verhandeln hatte.

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