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  3. Augsburg: Pädophiler Kinderarzt Harry S. geht wieder gegen Urteil vor

Augsburg
01.02.2019

Pädophiler Kinderarzt Harry S. geht wieder gegen Urteil vor

Der pädophile Kinderarzt Harry S. erhielt eine lange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Verteidiger Ralf Schönauer (links) und Moritz Bode sind mit dem Urteil nicht zufrieden.
Foto: Peter Fastl

Der Augsburger Kinderarzt Harry S. will sich zum zweiten Mal gegen die Strafe wegen des Missbrauch von über 20 Jungen wehren. Wie sein Anwalt das begründet.

Die Fall Dr. Harry S. ist für die Justiz noch nicht erledigt: Der wegen Kindesmissbrauchs verurteilte Augsburger Kinderarzt will auch gegen das neue Urteil vorgehen, das in dieser Woche vom Landgericht gegen ihn verhängt worden ist. Am Dienstag ist die Neuauflage des Missbrauchsprozesses zu Ende gegangen. Die 3. Strafkammer hat den Arzt zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Verteidiger hatten maximal acht Jahre Gefängnis beantragt und sich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Der Kinderarzt aus Augsburg, der seit dem Jahr 1998 mehr als 20 Jungen missbraucht hat, beschäftigt seit mehr als vier Jahren die Justiz. In einem ersten Prozess hatte ihn die Jugendkammer des Landgerichts ihm im März 2016 zu einer Haftstrafe von 13,5 Jahren und Sicherungsverwahrung verurteilt. Dagegen wehrte sich Harry S. und hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf. Aus Sicht der Bundesrichter ist im ersten Prozess nicht ausreichend geprüft worden, ob Harry S. bei den Taten wirklich voll schuldfähig war. In der Neuauflage des Prozesses bewerteten nun vier Gutachter den Angeklagten. Sie kamen alle zum Ergebnis, dass Harry S. trotz seiner sexuellen Fixierung auf kleine Jungen schuldfähig war.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

02.02.2019

wobei nach der Behandlung & die Aerztlichen Atteste welche die Heilung bestatigen, ein weiterer angemessener Zeitraum anberaumt wird, dass Herr Harry sich in bestimmten Zeitabstaenden zu Nachuntersuchungen seines psychischen Verhaltens sich weiteren Untersuchungen einzufinden hat.

Mario Gremes.

02.02.2019

Sehe dieses Urteil von voneherein als Falsch an!
Dieser Herr Harry ist als Psychischkrank einzustufen eine Gefaengnisstrafe waere hier Falsch, was Er brauchte, waere ein Einweisung in eine Klinik fuer Psychisch Kranke, ich nehme einmal an, dass dieser Herr, selbst in seiner Kindheit in dieser Richtung Missbraucht wurde, die Veranlagung zur Homosexualitaet liegt in seinen Genen, kurzum Zusammenfassend eine Therapie von einem angemessenen Zeitraum waere in diesem Falle als Richtig angebracht, wobei na

Gremes Mario
sued Afrika.

02.02.2019

Die Äußerungen des Richters sind unterste Schublade.
Ein Richter, der den Angeklagten beleidigt und verhöhnt,zynisch daherredet, sollte den Beruf wechseln.