Pflegedienst-Betrüger müssen in Haft
Ein Unternehmen hatte nicht erbrachte Leistungen abgerechnet und Kassen und Sozialamt um rund 150.000 Euro geschädigt. Nicht nur der Geschäftsführer wurde verurteilt.
Nach zweimonatiger Dauer ist der Prozess um betrügerische Abrechnungen bei einem Pflegedienst zu Ende gegangen, der russischsprachige Patienten betreute. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Stefan Lenzenhuber verurteilte den Geschäftsführer, 35, wegen gewerbsmäßigen Betrugs in zahlreichen Fällen zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Die Pflegedienstleiterin des ambulanten Unternehmens, 39, muss, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, wegen einfachen Betrugs für zwei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Der Schaden, der Krankenkassen und dem Sozialamt der Stadt Augsburg entstand, beträgt rund 150.000 Euro.
Betrüger versorgten etwa 60 Patienten
Das Gericht hatte zuvor etliche in der Anklage aufgelisteten Betrugsfälle eingestellt, weil sie bei der Strafhöhe letztlich keine Rolle spielten. In der Urteilsbegründung sprach Richter Lenzenhuber von einer „Spitze des Eisbergs“. Beide Angeklagten hätten die Taten aus Gründen der „Gewinnmaximierung“ geplant.
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