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  3. Beleidigter Referent: Polizei beschlagnahmt in Redaktion Daten eines Foren-Nutzers

Beleidigter Referent
28.01.2013

Polizei beschlagnahmt in Redaktion Daten eines Foren-Nutzers

Lässt die Staatsmacht aufmarschieren, weil er sich von einem Foren-Nutzer beleidigt fühlt: Augsburgs Ordnungsreferent Volker Ullrich.
Foto: Anne Wall/Archiv

Augsburgs Ordnungsreferent Volker Ullrich geht mit Hilfe eines Anwalts, der Polizei und der Justiz gegen einen Nutzer unseres Online-Forums vor. Der Grund: Er fühlt sich beleidigt.

Montag, 14 Uhr in der Curt-Frenzel-Straße 2, dem Verlagshaus der Augsburger Allgemeinen. Die Polizei fährt vor. Der Beamte präsentiert einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg. Die Ermittler wollen Daten - den Klarnamen eines Nutzers unseres Online-Forums.

Was war passiert? Im Herbst 2012 diskutierten viele Augsburger über die Pläne des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU), gegen die Straßenprostitution in der Stadt vorzugehen. Auch im Leser-Forum der Augsburger Allgemeinen wurde heftig und zum Teil sehr emotional diskutiert.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.07.2018

(edit/bitte bleiben Sie sachlich)

19.07.2018

Taz: Was stand in dem Kommentar Herr Ullrich: „Dieser Ullrich verbietet sogar erwachsenen Männern sein Feierabend-Bier ab 20.00 Uhr, indem er geltendes Recht beugt und Betreiber massiv bedroht.“

taz: Spielt das auf Ihr verfolgtes Ziel des Verbots der Straßenprostitution in Augsburg an?

Herr Ullrich: Das spielt auch auf die Tankstellensache an. Ich habe den politischen Vorschlag gemacht, dass man nachts an Tankstellen keinen Alkohol mehr verkaufen sollte.
http://www.taz.de/!5074231/

Es hat also einen klaren eindeutigen Sachbezug und damit ist keine Beleidigung gegeben.

Da kann man mal sehen wie sogenannte Beleidigungen emotional empfunden werden.
Die Aussage könnte dann eher unter Verleumdung fallen: "...und Betreiber massiv bedroht." als wie der Vorwurf der Rechtsbeugung in dem Fall eine Beleidigung darstellt.

Jeder will mit einer "Beleidigung" seine persönlichen Beleidigungsgefühle verfolgt wissen. Eine Beleidigung hat jedoch nichts mit Gefühlen zu tun.

Es wird festgestellt ob objektiv eine Ehrverletzung vorliegt und nichts mit Gefühlen.

Ob eine Äusserung einen beleidigenden Inhalt hat, bestimmt sich nach ihrem durch Auslegung zu ermittelnden objektiven Sinngehalt, danach, wie ein unbefangener verständiger Dritter sie versteht
(BVerfGE 93, 266, 295; BGH NJW 00, 3421; BayObLG 97, 341).

19.07.2018

Oh, da hat die bayerische CSU-Justiz aufgrund eines CSU-Politikers agiert.
Hausdurchsuchungen werden gerade in bayerischen Gerichten sozusagen einfach durchgewunken.
Ob tatäschlich eine Beleidigung vorliegt müsste am Kontext ermittelt werden.

Kammergericht Berlin, Aktenzeichen: 9 U 211/06 vom 27.07.2007
…Zwar handelt es sich bei der Titulierung des Klägers als „Puff – Politiker“ nicht um eine – stets unzulässige – Schmähkritik. Eine solche liegt nicht bereits in der herabsetzenden Wirkung des Werturteils. Die Freiheit der Meinungsäußerung schützt auch die polemische, ausfällige und überspitzte Kritik, die auch mit harten Worten vorgetragen werden kann. Sie endet erst dort, wo die Kritik sich nicht mehr auf die Sache bezieht, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 3760; BVerfG NJW 1993, 1462; BGH NJW 1994, 124, 126).

Die Bezeichnung „Trottel“ gegenüber einem Politiker stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar. EGMR 20834/92 vom 01.07.1997
Für Äusserungen von Journalisten über Politiker hebt der EGMR den Grundsatz hervor, dass Meinungsfreiheit auch für schockierende oder verletzende Äusserungen gilt. Die journalistische Freiheit umfasst auch die Möglichkeit der Übertreibung oder Provokation.

Es kommt auf den Kontext an:
Schmähkritik oder nicht? Ein Nazivergleich kann zulässig sein (Az.: 1 BvR 2973/14)
Beisicht hatte den Grünen-Politiker Volker Beck unter anderem als „Obergauleiter der SA-Horden“ beschimpft und war in Köln wegen Beleidigung verurteilt worden. Der Fall muss nun neu verhandelt werden – mit besseren Aussichten für Beisicht, der heute Vorsitzenderder Partei „Pro NRW“ ist.

EGMR: Teilnehmer an Radiodiskussion muss nicht sorgfältiger sein als Journalisten
Schützt journalistische Sorgfalt auch Nichtjournalisten?
Kann sich aber auch jemand auf die Wahrnehmung der journalistischen Sorgfalt berufen, der nicht als Journalist, sondern als „Privater“ bzw als Experte an einer Radiodiskussion teilnimmt? Der EGMR hat das heute in seinem Urteil im Fall Braun gegen Polen (Appl. nr. 30162/10) bejaht (siehe auch die Pressemitteilung des EGMR).