Polizist droht nach Prügel-Urteil die Entlassung
Ein Polizist hat laut Gericht den Kopf einer Frau gegen das Dach eines Streifenwagens geschlagen. Er will sich gegen das Urteil wehren.
Nach der Verurteilung wegen Körperverletzung im Amt droht einem 39-jährigen Augsburger Polizisten der Rauswurf. Laut Urteil hat der Beamte bei einem Einsatz in Pfersee den Kopf einer Frau absichtlich gegen das Dach eines Streifenwagens geschlagen. Der Amtsrichter verhängte am Donnerstag eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung – bei einer solchen Strafhöhe sieht das Gesetz die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis vor.
Polizist will in Berufung gehen
Vorerst geschieht das allerdings noch nicht. Das Urteil müsste dazu zunächst rechtskräftig werden. Stefan Pfalzgraf, der Verteidiger des Polizisten, kündigte aber noch im Gerichtssaal an, in Berufung zu gehen. Dann wird der Fall erneut vor dem Landgericht verhandelt. Das Gericht in der zweiten Instanz hört dann noch einmal Zeugen und bewertet deren Aussagen erneut.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Abgesehen davon, daß man bei der Frau nicht von "fehlendem Belastungseifer" sprechen kann, immerhin hat sie den Polizisten ja angezeigt, spricht die Art der Verletzung eindeutig dagegen, daß sie "mit dem Kopf auf ein Autodach aufschlug" beziehungsweise "aufgeschlagen wurde". Dann hätte sie eine Beule, Platzwunde und/oder einen Nasenbeinbruch, aber ein Auge kann man nicht blauschlagen, indem man den Kopf auf eine glatte Fläche schlägt. Dazu braucht man eine Faust, einen Tennisball oder eine hervorstehende Kante, irgendetwas, das in die Augenhöhle passt. Wie auch imnmer, "Aussage gegen Aussage" bedeutet, es kann nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden, es bestehen Restzweifel. In diesen Fällen, dachte ich bisher, entscheide man für den Angeklagten und zwar nicht, wenn man dazu Lust hat, sondern man wäre per Gesetz dazu verpflichtet. Es ändert auch nichts, wenn der Richter dem Opfer mehr glaubt, als dem Angeklagten. "Glauben" heißt "nicht wissen" und "nicht wissen" heißt: Restzweifel können nicht ausgeräumt werden. Die Justiz ist eben nicht unfehlbar. Beweis: die Existenz von Rechtsanwälten. Und solange das so ist, bin ich Gegner der Todesstrafe und Befürworter des Prinzips: "Im Zweifel für den Angeklagten".
@Peter G.
Ihre Anmerkungen entbehren der Realität. Richtig ist, dass den Polizisten einiges Widerwärtiges passiert, sie auch verletzt werden ggf. ihr Leben riskieren. Und das für uns, unsere Gesellschaft, dafür gebührt ihnen jede Menge Dank und Anerkennung.
Sich jegliche Beleidigung, Schlagen, Bespucken gefallen lassen müssen sie dagegen nicht. Diese Straftaten werden regelmäßig verfolgt und hart bestraft. So eine Beamtenbeleidigung ist ganz schön teuer. Und was glauben Sie erst, was bei Widerstand gegen die Staatsgewalt fällig wird? Das ist auch vollkommen in Ordnung so.
Nicht in Ordnung ist es, wenn sich über die Jahrzehnte hinweg innerhalb der Polizei eine Art Selbstjustiz eingebürgert hat und eine Haltung, die einen Machtmissbrauch quasi legitimiert. Die Kollegen halten in falsch verstandenem Korpsgeist dicht und Staatsanwälte, Richter sehen weg oder wiegeln ab und dann schlägt man halt man einen Kopf gegen die Wand oder das Auto oder zermalmt einer Frau das Gesicht... man wird sich doch mal abreagieren dürfen.
Nein, darf man nicht und wenn man sich nicht im Griff hat, sollte man den Beruf besser nicht ergreifen. Es ist gut, dass langsam ein Umdenken einsetzt und die Polizei bei sich selbst aufräumt.
Dieses Urteil ist ein erster Schritt, ich hoffe es hält Bestand. Ein Zeichen an alle anderen, die ggf. dazu neigen, Bürger als dumme Sau zu bezeichnen (wäre auch ein Beleidigungstatbestand, der angezeigt werden könnte) während man seiner Arbeit nachgeht und denen der Gaul zu leicht durchgeht, weil man ja auf der richtigen Seite ist.
Leider müßen sich die Polizisten jegliche Beleidigungen, schlagen und bespucken gefallen lassen, wenn ihnen dann evtl. mal die Hand aus rutscht, werden sie bestraft wie Schwerverbrecher. Die Polizei kann einem leid tun. Ich wünsche dem Polizisten viel Erfolg bei der nächsten Verhandlung
Vielleicht überdenken Sie Ihre Meinung, wenn sie mit der Polizei mal über ein "Grüß Gott" hinaus zu tun haben. Die alten Hasen sind noch anders drauf. Aber die junge Garde spielt anders auf.