Polizist vor Gericht: Falscher Verdacht oder ein Irrtum?
Ein Polizist gerät in einen Hochzeitskorso und zahlreiche Verkehrsverstöße. Er erstattet Anzeige, ein Mann wird verurteilt. Warum der Beamte vor Gericht muss.
Ein übereifriger junger Polizist, der einer überschwänglichen Hochzeitsgesellschaft Essig in den Wein gießt, indem er einen beteiligten Autofahrer falsch verdächtigt? Nein, sagt das Augsburger Amtsgericht und spricht den Beamten frei. Der habe über einen Autokorso auf der Bundesstraße 2 bei Gersthofen zwar eine falsche Aktennotiz verfasst, aber nicht wissentlich jemanden falsch verdächtigt.
Was war passiert? Der Streifenbeamte, heute 26 Jahre alt, war an einem Samstagnachmittag im Mai 2017 – in Uniform in seinem Privatwagen – von seiner Wohnung in Augsburg-Oberhausen unterwegs zu seiner Dienststelle bei der Polizeiinspektion Dillingen. Als er im Augsburger Norden auf die Bundesstraße 2 einbog, geriet er quasi in einen Korso von stark motorisierten Autos. Wie sich später zeigte, gehörten alle zu einer Hochzeitsgesellschaft, sie waren auf dem Weg nach Gersthofen. Die mehrheitlich dunklen Limousinen, darunter ein Porsche Panamera, ein Mercedes CLA und zwei BMW M4 fuhren auf beiden Fahrspuren der B2 sowie auf der Einfädelspur und anschließend auf der Ausbiegespur Richtung Autobahn, um andere Fahrzeuge teils recht waghalsig, auch rechts, zu überholen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Zunächst mal: wider besseres Wissen schreibt man ohne 'ie' weil es etwas mit entgegen zu tun hat und nicht mit Wiederholung.
Dann bin ich einigermaßen entsetzt über die Haltung der Staatsanwaltschaft. Ich bin wirklich dafür, dass man auch Polizisten zur Rechenschaft zieht, wenn sie sich falsch/strafrechtlich relevant verhalten. Aber in diesem Fall gibt es doch keinerlei Anlass, warum der Polizist absichtlich jemanden falschbezichtigt haben sollte. Es hat ihn jemand geschnitten zu einer Vollbremsung gezwungen, jemand hat im den Stinkefinger gezeigt... ihm dürfte doch vollkommen egal gewesen sein, wer das war und seinen Führerschein verlor. Ggf. kann man ihm Schlampigkeit vorwerfen und Fahrlässigkeit aber doch keine falsche Verdächtigung.
Im Übrigen würde mich interessieren, was denn nun mit demjenigen Fahrer geschieht, den man zur Exkulpation (und zur Anklage des Polizisten) ans Messer geliefert hat. Man hat ja nun den richtigen Verkehrsrowdy. Wird der nun wenigstens noch zur Rechenschaft gezogen oder haben die Hochzeitskorsaren gewartet bis eine Verjährungsfrist abgelaufen war?