Problem Parkplatz: Wohin mit all den Handwerkern in der Stadt?
Parkplätze sind in der Innenstadt rar, deswegen gibt es für Betriebe Ausnahmegenehmigungen. Nun hat ein Unternehmen gegen die Vergabepraxis in Augsburg geklagt.
Die Suche nach einem Parkplatz in Augsburg gleicht einem Glücksspiel – an dessen Ende man vor allem in der Innenstadt fast immer als Verlierer dasteht. Minutenlanges Suchen nach einer Parklücke und ebenso lange Fußmärsche von dort bis zum Zielort sind eher die Regel als die Ausnahme. Wie schön wäre es da, wenn man eine Ausnahmegenehmigung hätte – diese gibt es zwar nicht für Privatleute, aber beispielsweise für den Sozialen Dienst sowie für Handwerksbetriebe. Eine solche „straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung“ sorgt nun für einige Beschwerden. Am Dienstag musste sich sogar das Augsburger Verwaltungsgericht mit dieser Thematik beschäftigen.
Geklagt hat der Königsbrunner Handwerksbetrieb BWS Patz, der sich auf die Lokalisierung und Sanierung von Wasser- und Brandschäden spezialisiert hat. 18 solcher Ausnahmegenehmigungen wollte das 30 Mann starke Unternehmen für seinen Fuhrpark, die Stadt Augsburg genehmigte nur deren 13. Eine solche Parkerleichterung sei laut der Straßenverkehrsordnung „nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt“, erklärt Stefan Schönberger vom Baureferat Augsburg auf Anfrage unserer Zeitung. Das Königsbrunner Unternehmen klagte als erstes gegen diese Entscheidung der Stadt; weitere Verfahren stehen an. Der Betrieb wollte eine Ausnahmegenehmigung für das Auto des Geschäftsführers – einen BMW X5 – sowie des Abteilungsleiters – einen Opel Insignia.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Was regelt denn eigentlich die Parkerleichterung für Handwerker?
Das ist im oben stehenden Infofeld nur unzureichend beschrieben, darum zitiere ich mal von der Homepage der Stadt Augsburg:
Die nur im Stadtgebiet Augsburg geltende Ausnahmegenehmigung berechtigt werktags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr zum Parken
- an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 286 und 290 StVO, einschließlich Bewohnerparkplätze),
an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 314 und 315 StVO) gekennzeichnet sind, ggf. auch über
- die zulässige Höchstparkdauer hinaus,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325/326 StVO) außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen,
an Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
auf Gehwegen (§ 12 Abs. 4 StVO) und
in Fußgängerbereichen (Zeichen 242 StVO), in den für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten und in Notfällen.
Auf Gehwegen darf nur mit Fahrzeugen bis zu 2,8 t zul. Gesamtgewicht geparkt werden, wenn dabei eine nutzbare Durchgangsbreite
von mind. 1,5 m verbleibt.
Auf Parkplätzen für Schwerbehinderte, Touristikbusse sowie im Bereich von Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs oder
mobiler Verkehrszeichen darf nicht geparkt werden.
Auf Gehwegen darf also nur geparkt werden, wenn mind. eine Restbreite von 1,5 m verbleibt. Wenn man nun von einer Durchschnittsbreite
der gängigen SUV von 1,8m ausgeht, dann muss die Gehwegbreite mindestens 3,3m haben, was in den allermeisten Fällen vollkommene
Utpopie ist.
Auf Radwegen ist das Parken mit einer Parkerleichterung für Handwerker sowieso verboten.
In Fußgängerbereichen (Zeichen 242 StVO), das heist Fußgängerzonen wie der Annastraße, in den für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten,
nämlich werktags von 06:00-11:00 und in Notfällen.
In allen anderen Fällen muss immer ausreichend Platz, sprich ein Parkplatz vorhanden sein und da hilft auch eine Parkerleichterung nicht,
wenn keine Parkplätze vorhanden sind.
Ich denke, die restriktive Vergabepraxis der Stadt Augsburg für Parkerleichterungen ist auch dem massenhaften Missbrauch geschuldet.
Solange Stadträte sowie Angestellte und gut vernetzte Geschäftstreibende Kostenfrei in form von einer „Gelben“ Ausnahmegenehmigung Parken juckt es doch nicht was die Handwerker und Anwohner machen.
Die Parkplatzsuche in der Innenstadt gestaltet sich dermaßen katastrophal dass unser Betrieb inzwischen dazu übergegangen ist Servicetechniker nur noch per Taxi zum Kunden in die Innenstadt zu bringen. Das benötigte Werkzeug passt gottlob in eine Tasche. Den Preis bezahlt der Kunde. Anfahrt Innerhalb Augsburg mit dem Auto = 35.- EUR, in der Innenstadt 55 EUR.