Prostituierte übernachten im Bordell - Unternehmen klagt
Im Colosseum-Club sollen die Frauen nicht nur arbeiten, sondern auch vorübergehend wohnen. Der BayWa nebenan gefällt das nicht.
Wer von einem „Arbeitszimmer“ spricht, wird vermutlich an anderes denken. Aber wie jenen Raum benennen, in dem sich Mann und Frau dem bezahlten Sex hingeben? Da Prostitution seit einigen Jahren ein anerkanntes Gewerbe ist, sind es ganz einfach ebenfalls „Arbeitszimmer“. Jedenfalls für Juristen, wie gestern ein Prozess vor dem Augsburger Verwaltungsgericht deutlich machte. Das Handelsunternehmen BayWa, direkte Nachbarin des „Colosseums“, einem FKK-Saunaklub im Augsburger Stadtteil Oberhausen, hatte das Gericht angerufen. Die Klägerin wollte verhindern, dass die Prostituierten nach getaner Arbeit dort übernachten dürfen.
Damit ist die BayWa vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die bereits von der Stadt erfolgte Genehmigung elf der 28 Räume für Übernachtungen zu nutzen, ist damit rechtens. Eine schriftliche Begründung für das Urteil erfolgt erst in den nächsten Tagen.
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