Protest gegen Abriss: Anwohner stellen Forderungen zu umkämpfter Villa
Plus Vor dem historischen Gebäude in der Hochfeldstraße in Augsburg, das abgerissen werden soll, hängt jetzt ein Protestplakat. Anwohner stimmen eine gemeinsame Aktion ab.
Das Ringen um den Erhalt der historischen Villa an der Hochfeldstraße 15 geht in die nächste Runde: "Abriss wegen Profitgier" war am Dienstag auf einem Transparent vor dem Gebäude zu lesen. Unbekannte haben es aufgehängt, um gegen den geplanten Abbruch zu protestieren. Mehrere Nachbarn haben sich zusammengetan. In einem offenen Brief formulieren sie Forderungen, um die fürs Bismarckviertel typische Villa zu retten - auch wenn sie nicht unter Denkmalschutz steht. Mit dem Plakat hätten sie aber nichts zu tun, betonen sie.
Der Immobilienunternehmer Maximilian Wolf hat bei der Stadt den Abbruch des alten Gebäudes und einen deutlich größeren Neubau mit zehn Wohneinheiten und Tiefgarage beantragt. Wolf sagt, ursprünglich habe er die Villa sanieren wollen. Nun macht er die aus seiner Sicht marode Bausubstanz der Villa und wirtschaftliche Gründe für den Neubau geltend. Am Wochenende war der Streit um die sogenannte Diesel-Villa eskaliert. Anwohner riefen am Samstag Polizei und Feuerwehr, weil der historische Bau plötzlich unter Wasser stand. Der schwere Wasserschaden zog sich über mehrere Stockwerke bis in den Keller. Die Polizei gab als vermutliche Ursache einen Wasserrohrbruch an.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es kommt ganz stark darauf an, wer wo mehr Wohnraum schaffen will.
Die linksgrüne Bourgeoisie bevorzugt die Blöcke in der Banlieue - das schafft die notwendige Distanz zur Wirklichkeit und ermöglicht weiter den Traum in einem Viertel mit typischen, aber nicht geschützten historischen Bauten.
Im Grunde werden die Denkmalschutzgesetze unter Auslassung rechtsstaatlicher Prinzipien ausgeweitet. Es zählt der Deal zwischen "Anwohnern" und Bauverwaltung.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass Sie, würden Sie in der Nachbarschaft wohnen, die Villa auch erhalten sehen wollten. Anders wäre es, Sie hätten sie als Investition erworben und geglaubt, es ließe sich aus dem Grundstück maximaler Profit rausholen. So unterscheiden sich nun mal die Interessen und das muss gar nicht politisch bedingt sein.
Fakt ist, dass es da offenbar eine gesetzgeberische Lücke gibt, die aber durch kommunale Satzungen geschlossen werden kann. Auch wenn ein Gebäude kein Denkmal im Sinn des Gesetzes ist, kann es doch in seinem äußeren Erscheinungsbild wichtig für den Charakter eines Viertels sein. Vor allem im Hinblick darauf was dieserzeiten gerade gebaut wird (und was man mit einiger Sicherheit in 30 Jahren als Bausünde deklarieren wird), ist dazu geeignet, Missfallen hervorzurufen, wenn dafür ein charmantes charaktervolles Gebäude weichen muss.
Richtigerweise sollten Erhaltungswünsche oder gar -pflichten allerdings bekannt sein, bevor ein Investor zuschlägt, denn Planungssicherheit müsste er schon haben können. Insofern halte ich es auch für problematisch im Nachhinein darauf zu pochen, dass die Villa nicht abgerissen wird. Eigentum verpflichtet zwar - aber wohl nur im Rahmen der bekannten Rechtslage.
Wenn ein Eigentümer sein Haus unter Wasser setzen will, wem steht eigentlich zu, das zu kritisieren, verhindern oder was auch immer? Oder ging eine Gefahr für andere Häuser von dem Anwesen aus?
Ist nicht sogar jemand in das Haus eingedrungen und hat festgestellt, dass da ein Stück am Wasserrohr fehlt und Fotos gemacht? Mit welchem Recht? Hausfriedensbruch?
Alles in allem kann man die Anwohner zwar verstehen - aber sie nehmen sich ein bisschen viel raus.
>> Ich könnte mir gut vorstellen, dass Sie, würden Sie in der Nachbarschaft wohnen, die Villa auch erhalten sehen wollten. <<
Klar, mehr Wohneinheiten sind lokal immer ungünstig.
Nur respektiere ich den Wunsch des Bauwerbers und würde auf Verdacht keine Transparente mit "Gier" schreiben. Wegen diesem Begriff habe ich ja auch zu obigen Vokabular gegriffen. Die Technik der moralischen Überhöhung und öffentlichen Empörung ist bekannt und lässt irgendein architektonisches blabla als schwache Rechtfertigung zurück.
Die Gier wird in einem üblichen Markt schon der Vorbesitzer beim Zurücklassen eines Objektes gezeigt haben. Aber der Böse ist bei steigenden Einwohnerzahlen natürlicher immer der Käufer...