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Prozess
15.08.2019

Nach Unfällen ins Ausland geflüchtet

Ein junger Mann wurde lange Zeit per internationalem Haftbefehl gesucht. Er hatte in Augsburg zweimal Unfallflucht begangen. Nun konnte der Prozess stattfinden.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Weil in Augsburg ein Prozess wegen zwei Unfallfluchten wartete, setzte sich ein Angeklagter nach Großbritannien ab. Er wurde gefasst und verurteilt.

Der junge Mann steht wegen Unfallflucht vor Gericht. In der Augsburger Innenstadt hat er innerhalb weniger Minuten gleich zwei Verkehrsunfälle verursacht. Besonders tragisch: Beim zweiten Unfall ist ein Fußgänger schwer verletzt worden. Der Fahrer floh dieses Mal zu Fuß vom Unfallort. Zwei Stunden später war der heute 23-Jährige jedoch auf einem Polizeirevier erschienen, hatte sich angezeigt. Doch als er im April 2017 auf der Anklagebank sitzen sollte, wartete das Gericht vergeblich auf ihn.

Bald drei Jahre nach den zwei Unfällen, kommt es nun doch noch zum Prozess. Er wird, da gänzlich ohne Zeugen, nicht lange dauern. Denn der Angeklagte, vom Wachmeister in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, hat vorab über seine Anwältin Alexandra Gutmeyr ein umfassendes Geständnis angekündigt. Am Anfang der Unfälle, so wird Richter Günther Baumann im Urteil später anmerken, stand ein „dummer Jungenstreich“. Der schmächtige Angeklagte hatte, wie eine Dolmetscherin übersetzt, für den Chef an der Baustelle eine Limo aus dessen Auto holen sollen. Die Verlockung sich für einen Moment selbst ans Steuer zu setzen, war zu groß. Und dann startete er den Pkw, fuhr, obwohl ohne Führerschein, einfach los. Er habe sich mit Autos ausgekannt, sei auf Feldern seiner osteuropäischen Heimat gefahren, verrät er auf Nachfrage.

Nach dem ersten Unfall gab er Gas

Doch dann unterläuft dem jungen Mann die erste Unachtsamkeit. Als sein Auto unweit des Plärrers an einer roten Ampel eine Fußgängerin behindert, will er zurücksetzen, übersieht, dass bereits jemand hinter ihm steht. Es kracht, der Fahrer eines BMWs steigt wütend schimpfend aus, der damals 20-Jährige gibt Gas. „Ich bekam Angst“, sagt der Angeklagte. Doch seine Panik steigert sich, als er einige Hundert Meter weiter in die Nibelungenstraße einbiegt.

Ihm kommt ein Mercedes entgegen. Er reißt das Steuer rum, kann im letzten Moment den Zusammenstoß verhindern, gerät dabei aber auf den Bürgersteig und erfasst einen Fußgänger. Der Mann, so hat er später bei der Polizei ausgesagt, erkennt die Gefahr im letzten Moment. Der 36-Jährige, der auf dem Weg nach Hause ist, springt hoch, fällt auf die Motorhaube, dann aufs Straßenpflaster. Im Klinikum diagnostizieren Ärzte Verletzungen im Schultergelenk, eine gebrochene Rippe, gerissene Muskelstränge sowie Prellungen. Nach zwei Tagen kann der Mann das Krankenhaus wieder verlassen. Er leidet aber noch immer unter den Unfallfolgen.

Das Schöffengericht glaubt dem schmächtigen jungen Mann, der mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank sitzt, seine Reue. Da er nicht vorbestraft ist, wird er, wie von der Staatsanwältin gefordert, noch zu einer Jugendstrafe wegen erzieherischer Defizite verurteilt: neun Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Und die Justiz stellt ihm einen Bewährungshelfer an die Seite.

Per internationalem Haftbefehl gesucht

Der Angeklagte hatte sich nach seiner Flucht lange in Großbritannien versteckt. Was er nicht ahnte, noch immer war mit internationalem Haftbefehl nach ihm gesucht worden. In Passau, im Mai bei der Einreise aus Österreich, wurde er festgenommen. In der Untersuchungshaft hat er versucht, sich das Leben zu nehmen, wurde deswegen in die Psychiatrie verlegt. Er hofft, wie er sagte, in Deutschland arbeiten zu können.

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