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Augsburg
11.03.2011

Prozess: Nackt schlafenden Kumpel fotografiert

Nach einer Party am Kuhsee hat ein 19-Jähriger seinen nackt schlafenden Kumpel fotografiert. Der fand das gar nicht lustig. Der Fall landete vor Gericht.

Ein Schnappschuss mit der Handy-Kamera ist schnell gemacht und das Foto dann ebenso flugs herumgezeigt oder ins Internet gestellt, damit sich möglichst viele amüsieren können. Doch Vorsicht: Wer einen anderen ohne Erlaubnis in einer Wohnung oder einem anderen geschützten Raum ablichtet und das Bild dann verbreitet, macht sich strafbar. Dies bekam jetzt ein 19-Jähriger zu spüren, der seinen Kumpel (17) fotografierte, als dieser nackt auf der Couch schlief.

Das Bild auf dem Handy zeigte er dann zwei anderen Bekannten. Der so lächerlich gemachte Kumpel stellte Strafantrag wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“, wie der Paragraf 201 a lautet, der erst im Jahre 2004 ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, als gerade das bedenkenlose Einstellen von Fotos und Videos ins Internet immer häufiger praktiziert wurde.

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