Prozess: Rentner soll Frau mit Tripper angesteckt haben
Plus In Augsburg kommt ein kurioser Fall vor Gericht. Es geht um eine Geschlechtskrankheit. Am Ende heißt es jedoch: Im Zweifel für den Angeklagten.
Wem kann man mehr glauben: Einem vielfach vorbestraften Angeklagten mit 24 Einträgen im Bundeszentralregister – oder einer alkohol- und drogenabhängigen Zeugin? In Strafprozessen, bei denen es um Vergewaltigung geht, befinden sich Gerichte häufig in solch einem Dilemma. Objektive Zeugen gibt es in der Regel nicht. So war es nun auch bei einem kuriosen Fall, der im Umfeld der Süchtigenszene am Oberhauser Bahnhof spielt.
Der Angeklagte, ein Rentner, 69, ist Anfang 2002 wegen räuberischer Erpressung zu zwölf Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Im Juni 2016 ist er auf Bewährung entlassen worden. Für ihn steht in diesem Prozess also viel auf dem Spiel. Wie er vor Gericht freimütig erzählt, hält er sich immer wieder am Bahnhof auf, nimmt ab und zu Frauen zu sich nach Hause, um mit ihnen gegen Bezahlung Sex zu haben. Beim Hunde-Gassi-Gehen im Hettenbachpark lernt er im Frühsommer 2019 die 35-jährige drogen- und alkoholabhängige Frau kennen, nimmt sie vorübergehend in seine Wohnung auf. Auch mit ihr, so sagt er, habe er zweimal Sex gehabt, mit Kondom und für jeweils 40 Euro. Anfang Juli kommt es zwischen beiden zu einem Streit um Geld. Sechs Tage später erscheint die 35-Jährige bei der Oberhauser Polizei und behauptet, sie sei von dem Rentner vergewaltigt worden. Und: Er habe sie dabei mit Tripper, einer Geschlechtskrankheit, angesteckt. Dies, so sagt sie, hätten ihr Ärzte im Uniklinikum Augsburg in einer Diagnose bestätigt. Der Rentner wird am 19. September in Untersuchungshaft genommen.
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