
50-Jähriger speichert 3000 Kinderpornos auf seinem Handy

Ein 50-Jähriger muss sich in Augsburg wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften vor Gericht verantworten. Ins Gefängnis muss er aber wohl nicht.
Von Michael SiegelSchnell wieder in der Haftzelle zurück war ein 50-jähriger Angeklagter, der sich wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften vor Gericht verantworten muss. Sein Anwalt hatte eine Begutachtung seines Mandanten wegen dessen Alkoholkrankheit angeregt.
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