Ausraster in Augsburger Café: Polizist bekommt doch eine mildere Strafe
Plus Ein betrunkener Polizist beleidigte eine Frau rassistisch, beschimpfte einen Mann als "Schwuchtel". Die Bewährungsstrafe aus dem ersten Urteil kann er durch die Berufung vermeiden.
Eine abermalige Verurteilung wegen Volksverhetzung hätte für den Polizisten, der diese Woche in Augsburg vor Gericht stand, automatisch das berufliche Aus bedeutet. So aber könnte der heute 45 Jahre alte Angeklagte noch einmal Glück haben. Die 2. Strafkammer des Landgerichts sprach ihn, anders als die Vorinstanz, von diesem Vorwurf frei. Verurteilt wurde der Beamte, der dem mittleren Dienst angehört, dennoch. Betrunken hatte er vor zwei Jahren in einem Café am Augsburger Rathausplatz herumgepöbelt.
Auf Bitten einiger Gäste wurde die Polizei gleich zweimal gerufen. Der Beamte hatte dies zunächst damit zu verhindern versucht, indem er mit den Worten "die Polizei steht vor Ihnen" seine Dienstmarke zeigte. Ein Gast, der vom Angeklagten wegen seiner knallig grünen Schuhe als "Schwuchtel" beleidigt worden war, und zwei Frauen erstatteten Strafanzeige.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Solche Personen haben im Polizeidienst nichts verloren... Auffällig wie oft er im Nachhinein freigesprochen wurde - gibt es da etwa einen Polizistenbonus?