
Die Freundin eingesperrt und missbraucht? Augsburger steht vor Gericht

Plus Ein 50-Jähriger soll seine Freundin sechs Monate lang in ihrer Wohnung eingesperrt und sie schwer verletzt haben. Warum ihn das Gericht letztendlich für unschuldig hält.
Freiheitsberaubung, schwere Körperverletzung, Diebstahl: Die Vorwürfe gegen einen 50-Jährigen, der seine Partnerin drangsaliert haben soll, wiegen schwer. Doch vor Gericht wird er freigesprochen.
Das Problem für die Anklage und für das Schöffengericht: Die Geschädigte konnte sich kaum mehr an die Ereignisse im Juli vor zwei Jahren erinnern, die sie für mehrere Wochen ins Krankenhaus gebracht hatten. Ein Jahr zuvor habe sie den Angeklagten in einem Lokal in Oberhausen kennengelernt, erzählt die Frührentnerin vor Gericht. Eine Beziehung habe sich entwickelt, in der nicht nur er viel getrunken habe. Auch sie selbst habe wieder öfter zur Flasche gegriffen.
Mehr und mehr habe sich der gelernte arbeitslose Elektriker in ihrem kleinen Ein-Zimmer-Apartment breitgemacht. Irgendwann sei sein gesamter Hausrat bei ihr gewesen und er – trotz ihres Protests – auch nicht wieder ausgezogen. Damit nicht genug. Der Mann habe zunehmend das Kommando übernommen, die Frau unter Druck gesetzt, ihr Vorschriften gemacht.
Prozess: Augsburger soll seine Freundin eingesperrt und gewürgt haben
„Sogar was und wann ich rauchen darf, hat er mir vorschreiben wollen, und das in meiner Wohnung“, empörte sich die Geschädigte vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Ebel-Scheufele. Zudem habe der Angeklagte die Frau in ihrer Wohnung eingesperrt, sodass sie diese zwischen Februar und Juli 2018 habe praktisch nicht mehr verlassen können. Am 20. Juli 2018 eskalierte die Situation. Laut Anklage habe der Mann die Frau im Streit gepackt, gewürgt und zu Boden gestoßen. Dann soll er sie mit dem Fuß getreten und ihr dadurch einen zweifachen Beckenbruch zugefügt haben. Anschließend hätten der Lebensgefährte und ein Nachbar die Frau aus der Wohnung im ersten Stock vor die Haustür gebracht, um sie ins Krankenhaus fahren zu lassen. Dort wurde bei der Frau eine Vielzahl von Verletzungen und Wunden festgestellt, darunter der Beckenbruch.
Der Angeklagte selbst machte auf Anraten seines Verteidigers Ulrich Swoboda keine Angaben. Dies taten im Zeugenstand, soweit sie dies konnten, die Tochter der Geschädigten, der Nachbar und eine Polizeibeamtin. Niemand aber hatte die angeblichen Übergriffe direkt miterlebt. Die Tochter der Geschädigten empfand es nach eigener Aussage nicht als besonders auffällig, ein halbes Jahr lang nichts von der Mutter gehört und gesehen zu haben. Der Angeklagte soll auf dem Mobiltelefon der 57-Jährigen verschiedene Telefonnummern und Chatkontakte gesperrt haben. Schon Staatsanwältin Julia Egermann tat sich in ihrem Plädoyer schwer, die Vorwürfe allesamt aufrechtzuerhalten.
Die Freiheitsberaubung und die schwere Körperverletzung durch den Angeklagten sah sie nicht als eindeutig bewiesen. Die Körperverletzung durch Würgen sowie den Diebstahl von 250 Euro aus einem Versteck der Geschädigten hingegen schon. Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dem schloss sich Nebenklägervertreterin Isabel Kratzer-Ceylan an.
War die Freundin in der Wohnung wirklich eingesperrt?
Für Rechtsanwalt Swoboda hingegen kam nur die Forderung nach einem Freispruch für seinen Mandanten in Betracht. Es habe keine Beweise für die Täterschaft des Angeklagten gegeben. Die Geschädigte selbst habe sich nicht erinnern können, die weiteren Zeugen hätten keine eigenen Beobachtungen gemacht. Nachweislich habe die Geschädigte in der fraglichen Zeit das Haus verlassen, etwa für Arztbesuche, und sie hätte mit ihrem Mobiltelefon telefonieren können.
Gemäß dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ sprach Richterin Ulrike Ebel-Scheufele den 50-Jährigen frei. Für die angeklagten Taten seien keine so eindeutigen Nachweise erbracht worden, dass sie eine Verurteilung rechtfertigen würden, so Ebel-Scheufele. Das Gericht sah als einen Grund für die Vorfälle die Alkoholprobleme des Angeklagten und seiner Lebensgefährtin.
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