Geldstrafe für geteilten Artikel im Netz: Gericht kippt Urteil
Plus Ein 24-Jähriger verbreitete einen Beitrag der "Deutschen Welle" im Internet und geriet in den Fokus der Augsburger Justiz. Nun gibt es eine neue Entscheidung.
Mokhmad A. hatte sich mit wenigen Klicks strafbar gemacht, so sieht es die Staatsanwaltschaft, so sah es das Augsburger Amtsgericht. Er hatte auf Facebook einen Beitrag geteilt, in dem mit Kalaschnikows bewaffnete Mitglieder der Terrormiliz „Islamischer Staat“ zu sehen sind. Zwei der Männer auf dem Foto tragen Mützen mit dem IS-Symbol, dessen Verwendung gesetzeswidrig ist, seit das Bundesinnenministerium die Terrororganisation in Deutschland 2014 nach dem Vereinsgesetz verboten hat.
Der Mann aus Tschetschenien, der zuletzt in einer Asylunterkunft im Raum Augsburg lebte, hatte allerdings kein Propagandamaterial des IS im Netz verbreitet, sondern lediglich einen Nachrichtenbeitrag der Deutschen Welle, der in russischer und in deutscher Sprache erschien. Inhaltlich geht es um die Frage, wie das Terrornetzwerk überhaupt seine Waffen bezog, bebildert ist der Text mit einem Foto der Deutschen Presse-Agentur. Alles recht gewöhnlich, könnte man meinen: Ein Mediennutzer, der einen Artikel eines seriösen Mediums im Internet teilt, der ihm interessant erscheint. Doch für Mokhmad A. bedeutete dieser Schritt ein Ermittlungsverfahren gegen ihn, es gab später eine Hausdurchsuchung und schließlich einen Prozess am Amtsgericht, bei dem er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro erhielt.
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