Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Prozess in Augsburg: Mann tötet 15-Jährigen in Augsburger Asylheim: War es ein Ehrenmord?

Prozess in Augsburg
07.12.2020

Mann tötet 15-Jährigen in Augsburger Asylheim: War es ein Ehrenmord?

In einem Asylbewerberheim in Göggingen wurde im April ein 15-Jähriger ermordet. Nun steht der Schwager des Getöteten vor dem Landgericht Augsburg.
Foto: Stefan Puchner

Plus Ein 30-jähriger Afghane hat im April in einer Asylunterkunft ein Blutbad angerichtet und seinen 15-Jährigen Schwager getötet. Die Anklage wirft ihm vor, er habe das aus Rache getan - weil sich seine Frau getrennt hatte.

Als Nabi S. den Gerichtssaal betritt und die Fotografen auf ihre Auslöser drücken, versteckt er rasch sein Gesicht hinter Unterlagen. Seit Montag steht der 30 Jahre alte Afghane vor dem Augsburger Landgericht. Der Vater eines kleinen Sohnes muss sich wegen Mordes an seinem 15 Jahre alten Schwager und wegen vierfachem Mordversuchs verantworten. Der Mann soll, laut Anklage der Staatsanwaltschaft, vorgehabt haben, nicht nur seine afghanische Ehefrau, sondern auch deren Familie zu töten. Grund war die Trennung der Frau, die in der Ehe offenbar ein jahrelanges Martyrium durchstehen musste. Am 4. April dieses Jahres richtete S. in der Asyleinrichtung Haus Noah in Göggingen mit einem Küchenmesser ein Blutbad an.

Rechtsanwalt Jörg Seubert (rechts) vertritt den Angeklagten. Der hat ein Teilgeständnis abgelegt, bestreitet aber, dass er jemanden töten wollte.
Foto: Stefan Puchner

Der 23 Jahre alten Frau fällt es anfangs schwer auszusagen. Die Angst vor ihrem Mann ist offenkundig, er sitzt nur drei Meter entfernt auf der Anklagebank. Ihre Anwältin Marion Zech beruhigt sie, dass schließlich auch die Polizei im Saal sei. Die Afghanin wurde mit Nabi S. verheiratet, als sie erst zwölf Jahre alt war. Laut dem Angeklagten sei das in ihrem Kulturkreis Gang und Gäbe. Die Eheschließung fand im Iran statt, wo S. und seine Familie schon seit Jahren lebten. Beide Familien waren offenbar entfernt miteinander verwandt. Wie der Angeklagte (Verteidiger: Jörg Seubert) schildert, habe sich damals seine Frau in ihn verliebt, obwohl er sie dafür noch zu jung hielt. Doch die Ehe wurde geschlossen. Er habe aber noch drei bis vier Jahre bis zum ersten Sex gewartet. Das stellt die Zeugin anders dar, für die - wie für den Angeklagten auch - ein Dolmetscher übersetzt.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

07.12.2020

Wie meinen sie das mit dem „Ehrenmord“ ? Ich hoffe doch Ehrenmord bedeutet besondere Schwere der Schuld !

07.12.2020

.
"Ehrenmord" wäre hierzulande doch wohl angemessener .......
.

07.12.2020

"Einblick in einen Kulturkreis, in dem ein Frauenleben offenbar nicht viel Wert ist".
Da hört man so rein gar nichts von feministischer Seite.
So oder so werden wir uns noch über die Folgen von 2015 wundern, die der Politik komplett wurscht zu sein scheinen: Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und das ganze Land.

07.12.2020

Da gebe ich Ihnen voll kommen recht.