Mordversuch mit Molotowcocktail? Staatsanwaltschaft rückt von Vorwurf ab
Plus Ein 59-Jähriger aus Augsburg soll versucht haben, eine Wohnung in Brand zu setzen. Doch nun stellt sich manches anders dar. Welche Strafe dem Mann nun blüht.
Die Vorwürfe in der Anklageschrift hätten schwerwiegender kaum sein können. Oleg G., ein 59 Jahre alter Mann aus Augsburg, sollte demnach versucht haben, drei Männer in der Nachbarwohnung mit einer Art Molotowcocktail zu ermorden. Dafür war er den Ermittlungen zufolge über ein Fenster seiner Augsburger Wohnung in Lechhausen auf ein Vordach geklettert, das bis zum benachbarten Mehrparteienhaus reicht, hatte eine mit Benzin gefüllte Wodka-Flasche dabei, schüttete etwas davon durch das offene Fenster in das Zimmer, in dem drei Männer saßen, und hantierte mit Streichhölzern. Zu einem Brand kam es nicht. Doch wie ist das mutmaßliche Vorgehen von Oleg G. einzuschätzen? Gegen Ende eines mehrtägigen Prozesses vor dem Augsburger Landgericht kristallisiert sich heraus, dass die Strafe für den Angeklagten wohl vergleichsweise mild ausfallen wird, betrachtet man die ursprünglichen Vorwürfe.
Der Angeklagte wollte offenbar ein Feuer legen
Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordvorwürfe nach der Beweisaufnahme nicht mehr als erwiesen an. Wie Staatsanwalt Thomas Junggeburth in seinem Plädoyer am Donnerstag ausführte, seien „ein Tötungsvorsatz und ein Mordmerkmal nicht nachweisbar“. Zwar habe Oleg G. Benzin aus der Wodka-Flasche in die Wohnung geschüttet und versucht, es zu entzünden, doch habe er es wahllos im Raum verschüttet, nicht gezielt in Richtung der drei Männer, die sich darin aufhielten. Ein Vorhaben, das letztlich ohnehin misslang, zudem dauerte der Vorgang aber auch offenbar so lange, dass die drei Männer Zeit gehabt hätten, zu fliehen.
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