Polizist besucht Corona-Demo ohne Maske: Zeigte er ein falsches Attest?
Plus Ein Polizist hat nach einem Demobesuch in Augsburg Ärger, weil er keine Maske tragen wollte. Es kommt zum Prozess - und auch dort gibt es Streit um den Mund-Nasen-Schutz.
Bevor es richtig losgehen konnte, war das Verfahren gegen einen jungen Polizisten, der als Teilnehmer bei einer Anti-Corona-Demo in Augsburg keine Mund-Nasen-Maske getragen hatte, schon wieder beendet - zumindest vorerst. Die Verteidigerin des angeklagten Beamten hatte einen Befangenheitsantrag gegen die Amtsrichterin gestellt, weil diese an der Maskenpflicht im Sitzungssaal festhielt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Polizist ein falsches Attest nutze, um keine Maske tragen zu müssen.
Zehntausende Menschen demonstrieren bisweilen gegen die jeweils geltenden Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie. Und immer wieder sind auch Polizisten darunter. Der 22-jährige Polizist soll nach Angaben eines Gerichtssprechers im Oktober 2020 privat auf dem Augsburger Plärrergelände an einer Veranstaltung mit dem Titel "Aufklärung zum Thema Corona-Fakten" teilgenommen haben. Eine Maske habe er damals, obwohl es die Auflage so vorsah, nicht getragen. Als er deswegen von Polizeikollegen kontrolliert wurde, habe er ein ärztliches Attest vorgelegt, das ihm "eine Anpassungsstörung mit Atemnotzuständen beim Tragen einer Mund-Nasen-Maske" attestiert habe. Dieses Attest soll falsch gewesen sein, da der Beamte im Rahmen seiner polizeilichen Ausbildung regelmäßig ohne Probleme Trainingseinheiten in kompletter Kampfmontur habe absolvieren können.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
.
Im Internet findet sich unter " AGBUERE Aggregator Bürgerrechte "
eine Publikation vom 15.Januar 2021 mit
"Tausende Menschen haben sich bereits einer Strafanzeige
angeschlossen gegen den bundesweit geplanten, und in Bayern
bereits eingeführten, FFP2-Maskenzwang. Gisa Tangermann-Ahring,
eine energische und äußerst engagierte Rechsanwältin aus Fürth,
sammelt Mandanten für ein robustes Vorgehen gegen diesen Angriff
auf Gesundheit und Leben, der in Wahrheit nur dazu dient, Spahn vor
dem Rücktritt zu retten."
Wenn das so zutreffend sein sollte, könnte dies die Äußerungen des
des Staatsanwalts erklären .......................
.
Also er befürchtete berufliche Konsequenzen und hat deswegen einen Einspruch eingelegt. Ich glaube dass er erst jetzt ziemlich beruflich einiges auszuhalten hat, denn jetzt ist die ganze Anglegenheit publik geworden. Zudem finde ich die Aktion der Anwältin, die Maske einige Zentimeter von Mund und Nase wegzuziehen sehr kindisch. Von einem Rechtsanwalt bzw. Anwältin erwarte ich eigentlich ein passendes Auftreten. Zudem hat der Richter/Richterin in ihrem Sitzungssaal nun einmal das Recht auf gewisse Standarts zu bestehen. Wie ich aus informierten Kreisen weiß, besteht besagte Richterin grundsätzlich auf Maskenpflicht. Also wo ist hier das Problem? Alles einfach lächerlich. Gut bei den Querdenkern wird die Anwältin wohl gut ankommen, aber ansonsten?