Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Prozess in Augsburg: Polizist nach Ausraster in Augsburger Café wegen Volksverhetzung verurteilt

Prozess in Augsburg
03.11.2020

Polizist nach Ausraster in Augsburger Café wegen Volksverhetzung verurteilt

Ein Augsburger Polizist muss damit rechnen, dass er seinen Job verliert. Er wurde wegen Volksverhetzung verurteilt.
Foto: Silvio Wyszengrad

Plus Ein betrunkener Polizist hat in einem Augsburger Café andere Gäste rassistisch und schwulenfeindlich beleidigt. Nun wurde er wegen Volksverhetzung verurteilt.

Viele junge Leute sitzen an dem Sommertag in der Filiale von "Hazel Coffee" am Augsburger Rathausplatz. Nur ein angetrunkener, älterer Mann stört. Er pöbelt lautstark. „Deine Schuhe finde ich Scheiße“, spricht er einen jungen Mann an, den er später als Schwuchtel beschimpft und ihn zum Verlassen des Cafés auffordert. Als Gäste den Betrunkenen bitten, zu gehen, und drohen, die Polizei zu rufen, zeigt der Mann seinen Dienstausweis - denn er ist selbst Polizist. Dann zieht er weiter über Gäste her. Nun ist der 44-jährige Polizist dafür verurteilt worden. Und er muss damit rechnen, bei der Polizei rauszufliegen.

Das Amtsgericht Augsburg hat den Beamten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung - und zu einer Geldbuße von 3000 Euro. Schuldig der Volksverhetzung, der mehrfachen Beleidigung und einer versuchten Sachbeschädigung. Ein Mann und zwei Frauen aus dem Café hatten ihn angezeigt. Im Prozess sagten sie als Zeugen aus. Besonders verhängnisvoll für den einschlägig vorbestraften Polizisten war es, wie eine dunkelhäutige Frau das Erlebte schilderte. Die junge Deutsch-Nigerianerin war sich "1000prozentig sicher", der am Nachbartisch sitzende Angeklagte habe von "Drecks-Schwarzafrikanern" gesprochen, als er sie ansah. Andere Zeugen wollen von ihm Ausdrücke wie "Neger" und "alle Schwarzafrikaner sind Scheiße" gehört haben.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.