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  3. Prozess in Augsburg: Rabiates Vorgehen: Abschleppdienst droht Geldstrafe

Prozess in Augsburg
16.07.2019

Rabiates Vorgehen: Abschleppdienst droht Geldstrafe

Ein Mitarbeiter eines Augsburger Abschleppunternehmens soll 1200 Euro Geldstrafe zahlen.
Foto: Karmann, dpa (Symbol)

Eine Seniorin bricht in Augsburg zusammen. Ihr Auto wird abgeschleppt, erst gegen viel Geld wird es herausgegeben. Nun beschäftigt das die Justiz.

Die Seniorin wollte noch irgendwie nach Hause kommen. Sie saß an diesem Tag im August 2018 in ihrem Auto, als ihr schwarz vor Augen, sie langsam ohnmächtig wurde. Die 72-Jährige konnte noch anhalten und ihren Wagen auf dem Ladehofareal beim Hauptbahnhof abstellen, sie stieg aus und versuchte, zu Fuß weiter zu gehen. Nach ein paar Metern brach sie auf Höhe der nahen Postbank zusammen. Zeugen riefen den Rettungswagen.

Prozess um Abschleppdienst in Augsburg

Eine ältere Frau in einer gesundheitlichen Notlage: eine möglicherweise schwerwiegende, aber nicht ungewöhnliche Situation. Und in der Regel sicher kein Fall für die Justiz. Dass sich dennoch Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft damit befassten, liegt an dem, was nach dem Zusammenbruch der 72-Jährigen passierte. Die Frau nämlich hatte ihr Auto im absoluten Halteverbot abgestellt, und der Bereich der Ladehofstraße wird seit einiger Zeit von einem privaten Abschleppdienst überwacht. Ein Mitarbeiter des Unternehmens nahm das Auto der Seniorin mit. Und rückte es auch nicht heraus, als der Sohn der Seniorin ihm die Situation erklärte. Nach Erkenntnissen der Ermittler verlangte der Mitarbeiter satte 320 Euro, andernfalls könne man das Auto nicht freigeben.

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