Tochter stirbt bei Unfall auf A8 - Eltern erhalten kein Schmerzensgeld
Eine Frau verunglückt nachts mit ihrem Wagen auf der A8. Nach ihrem Unfalltod fordern ihre Eltern Schmerzensgeld vom Freistaat. Das wurde heute vor Gericht abgelehnt.
Es gibt zwei Zeugen, die den Unfall auf der Autobahn A8 bei Dasing (Kreis Aichach-Friedberg) bemerken und schnell einen Notruf absetzen. Es ist Sonntag, der 26. Juli 2015, etwa eine Stunde nach Mitternacht. Die Autofahrer melden, dass ein Auto von der Fahrbahn verschwunden sei. Einer sagt, die Lichter das Wagens seien plötzlich weg gewesen. Die Zeugen haben sich nicht getäuscht. In jener Nacht verunglückt tatsächlich eine 24-jährige Frau. Doch sie wird von den alarmierten Polizisten und Rettungskräften nicht gefunden – und stirbt.
Mehr als zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall hat sich jetzt ein Richter des Landgerichts Augsburg mit der Frage beschäftigt, ob die Suche nach dem Unfallopfer korrekt abgelaufen ist. Die Eltern der getöteten jungen Frau sind der Ansicht, dass der Polizei damals Fehler unterlaufen sind. Sie hatten deshalb geklagt und vom Freistaat Bayern eine Entschädigung von rund 25.000 Euro gefordert. Die Klage wurde jetzt allerdings abgewiesen. Richter Christoph Kern sagte, er könne kein Fehlverhalten der beteiligten Polizisten und Retter erkennen. Der Ablauf des Unfalls sei so „atypisch“ gewesen, dass man niemandem einen Vorwurf machen könne, die Frau nicht gefunden zu haben.
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