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  3. Prozess in Augsburg: Volksverhetzung: 64-Jährige muss wegen Facebook-Post vor Gericht

Prozess in Augsburg
11.08.2020

Volksverhetzung: 64-Jährige muss wegen Facebook-Post vor Gericht

Eine 64-jährige Frau soll im sozialen Netzwerk Facebook einen Beitrag mit einer „Holocaust-Lüge“ geteilt haben. Der Fall kam vor Gericht.
Foto: Tobias Hase, dpa (Symbolbild)

Plus Eine Facebook-Nutzerin teilte einen Beitrag, in dem es um eine sogenannte „Holocaust-Lüge“ ging. Dafür muss die 64-Jährige in Augsburg vor Gericht.

Wer im Internet in den sozialen Netzwerken einen Beitrag mit strafbarem Inhalt teilt und damit weiter- verbreitet, macht sich selbst strafbar. Diese am Ende bittere Erfahrung musste wieder einmal eine Facebook-Nutzerin machen, die einen Post mit einer sogenannten Holocaust-Lüge, also das Bestreiten des millionenfachen Mordes an den Juden durch die Nazis, geteilt hatte.

Das Amtsgericht verurteilte die Rentnerin, 64, wegen „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (60 Tagessätze zu je 30 Euro). In dem Verfahren ging es um den Beitrag einer anderen Facebook-Nutzerin an die „lieben Gutmenschen“. So hieß es: „Ihr habt bis auf den heutigen Tag die Holocaust-Lüge zutiefst verinnerlicht und ihr glaubt, die angepflanzte deutsche Schuld mit Gutmenschen begleichen zu müssen. Ihr helft mit, bewusst ins Land gebrachte Einwanderer hier anzusiedeln, das eigene Volk zu schädigen, ja letztendlich sogar zu vernichten.“ Die Wahrheit sei, so weiter, „dass ein millionenfacher Holocaust an uns Deutschen verübt worden ist mit der Vertreibung von 15 bis 20 Millionen, die verfolgt und bestialisch ermordet worden sind. Schuld sind allein die alliierten Verbrecher.“ Die nun angeklagte Frau teilte den Beitrag im Januar 2019.

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Die Diskussion ist geschlossen.

11.08.2020

Ehrlich gesagt, wer will im Internet irgend etwas eindeutig beweisen? Wie schnell könnte ein Hacker einem missliebigen Nachbarn remote ein paar Kinderpornos auf die Festplatte schieben, wenn dessen Rechner nicht ordentlich geschützt ist? Das Internet wird dadurch schnell zur Spielwiese für Denunzianten.
Dann soll mal bitte das hohe Gericht eine ordentliche Beweisaufnahme führen und sich nicht auf sein Bauchgefühl verlassen. Selbst ein Angeklagter der lügt, hat das Recht darauf, dass ihm eindeutig das Gegenteil bewiesen werden muss, weil das Risiko zu hoch ist, doch einen unschuldigen zu verurteilen.