Wie ein Richter mit dem pädophilen Kinderarzt Harry S. abrechnet
Fast 13 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung im Missbrauchsprozess gegen Kinderarzt Harry S.: So begründet der Richter die Strafe.
Es ist zunächst einfach ein Urteil. Eines, das nur wenige Prozessbeobachter überrascht. Der pädophile Augsburger Kinderarzt Dr. Harry S. wird am Dienstag vor dem Landgericht zu zwölf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem ordnen die Richter die anschließende Sicherungsverwahrung an. Und sie bestimmen, dass Harry S., 44, nie wieder als Arzt arbeiten darf. Mehr als 20 Jungen hat der Angeklagte in seiner Freizeit missbraucht. Zum Teil betäubte er sie auch mit Medikamenten, um sie vergewaltigen zu können.
Doch es ist noch mehr als ein Urteil, was der Vorsitzende Richter der 3. Strafkammer, Roland Christiani, in mehr als eineinhalb Stunden vorträgt. Es ist eine Abrechnung mit dem Angeklagten und dessen Verteidigern. Mit ihrem Urteil bleiben die Richter nur knapp unter der ersten Strafe, die im März 2016 von einer anderen Strafkammer gegen den Mediziner verhängt worden ist. Damals standen am Ende 13,5 Jahre Haft. Harry S. war mit dem Urteil nicht einverstanden. Seine Anwälte legten deshalb Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf und verlangte, dass in einem neuen Prozess genauer geprüft werden muss, ob Harry S. trotz seiner krankhaften sexuellen Fixierung auf kleine Jungen wirklich voll schuldfähig ist.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es ist schon Wahnsinn, wie Richter einfach über Leute entscheiden können, und dann ein anderes schweres Urteil sprechen, als es war!! Man sollte die Täter nicht immer wegsperren, und hat ein Richter, das Recht über einen Täter massiv her zuziehen, und dann auch noch sarkastisch im Urteil zu werden??? Nein!! Es fehlen einfach gute Richter, wie man sie von früher kennt.,
Doch, genau solche Täter sollte man (für immer) wegsperren.
Es ist schon Wahnsinn wie man so eine Meinung vertreten kann...