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  3. Terrororganisation: Prozess in Augsburg: Woran erkennt man einen Taliban?

Terrororganisation
03.06.2019

Prozess in Augsburg: Woran erkennt man einen Taliban?

Tatort einer Vergewaltigung? Ein Asylheim in der Augsburger Proviantbachstraße.
Foto: Silvio Wyszengrad

Ein Mann landet nach mehreren Vorfällen in Asylunterkünften vor Gericht. In der Verhandlung gegen den Afghanen geht es dann auch um ein Gerücht: Ist er ein Taliban?

Woran erkennt man einen Taliban, ein Mitglied jener islamistischen Terrororganisation, die in Afghanistan für Angst und Schrecken sorgt? Aus den Medien kennt man Bilder von bärtigen Männern mit Turban auf dem Kopf, in langen Gewändern oder vermummt im Kampfanzug, mit Panzerfäusten oder Schnellfeuergewehren in Händen. Der Angeklagte, der angeblich von sich selbst behauptet hat, ein Taliban zu sein, trägt zwar, wie bei Männern aus Afghanistan üblich, einen schwarzen Vollbart. In einem alten Anorak mit Pelzbesatz sitzt der 48-jährige Flüchtling, der nur die in seiner Heimat verbreitete Pashtu-Sprache versteht, neben einem Dolmetscher. Vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Ulrike Ebel-Scheufele ist er der mehrfachen, in einem Fall der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Dabei soll er in der Asylunterkunft Proviantbachstraße einen Mitbewohner mit einem 60 Zentimeter langen Eisenrohr geschlagen haben. Er sitzt seit vier Monaten in Untersuchungshaft.

Andere Bewohner sprechen von  Angst

In einem Asylheim in Wertingen soll der 48-Jährige im November und Dezember 2018 einen Mitbewohner geohrfeigt und die Glasfüllung einer Türe eingetreten haben. Danach war er nach Augsburg in die Proviantbachstraße verlegt worden. Der für Straftaten von Asylbewerbern zuständige Beamte der Polizeiinspektion Süd erhielt kurz darauf eine E-Mail von der Unterkunftsleitung. Inhalt: Der Afghane habe sich als Taliban bezeichnet und sei auch so aufgetreten. Viele Mitbewohner hätten Angst vor ihm. Wie der Beamte jetzt im Prozess als Zeuge sagt, habe man nicht weiter ermittelt: „Es gab keinerlei Anhaltspunkte in dieser Richtung“. Auf eine entsprechende Frage von Verteidiger Klaus Rödl räumt der Polizist ein, er wisse auch nicht, woran man denn einen Taliban erkennen könne und wie er sich verhalte.

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.06.2019

Wenn sich dieser Mann als Kämpfer feindlicher Streitkräfte bezeichnet sollten wir ihm das einfach glauben und ihn bis zur bedingungslosen Kapitulation des Gegners gemäß dem Völkerrecht in Kriegsgefangenschaft nehmen.

>> Auf eine entsprechende Frage von Verteidiger Klaus Rödl räumt der Polizist ein, er wisse auch nicht, woran man denn einen Taliban erkennen könne und wie er sich verhalte. <<

Bei solchen Szenen muss man sich nicht wundern, dass Justiz und Polizei bei vielen Migranten keine Akzeptanz finden.

>> Viele Mitbewohner hätten Angst vor ihm. <<

Nehmen wir doch einfach die Mitbewohner ernst und lassen uns von solchen Extremisten nicht länger ärgern.