Prozess um Tod am Königsplatz: War die Gruppe um den Täter auf Ärger aus?
Plus Im Prozess um den getöteten 49-Jährigen am Königsplatz ist es für das Gericht schwierig, zu klären, wie die Gruppe um den Täter "drauf" war. Die Tochter sagt: "Ich versuche, stark zu sein."
Die jungen Männer, die aus der Straßenbahn ausstiegen, machten ihr Angst. Die Zeugin, 44, erzählt: "Die Tür ging auf und mit einem Schlag kam mir richtiger Krawall entgegen." Fünf, sechs Personen seien es gewesen, sehr laut und aggressiv. Eine Flasche sei umgekippt und liegen geblieben. Einer habe eine McDonald's-Tüte fallen lassen und weggekickt. "Normal würde ich sagen, räumt den Müll weg", sagt die Frau. "Aber das habe ich mich nicht getraut." Die Frau wartete am Abend des Nikolaustages an einer Straßenbahnhaltestelle in der Augsburger Innenstadt auf ihren Mann, der sie mit dem Auto abholte. Es war der Abend, als am Königsplatz ein 49-jähriger Mann totgeschlagen wurde.
Der Haupttäter Halid S., 17, war an diesem Abend mit einer siebenköpfigen Gruppe in der Stadt unterwegs. Im Prozess vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts geht es nun auch um die Frage, in welcher Stimmung die jungen Männer waren: Wollten sie nur feiern - oder waren sie auf Ärger aus? Die Stimmung in der Gruppe ist wichtig für die rechtliche Bewertung der Tat. Anfangs hatte die Staatsanwaltschaft gegen Halid S. wegen Totschlags ermittelt - und gegen die sechs weiteren jungen Männer aus der Gruppe wegen Beihilfe. Ein Argument der Ermittler dafür war: Die jungen Männer seien pöbelnd durch die vorweihnachtliche Innenstadt gezogen, sie hätten dort Streit gesucht. Später allerdings pfiff das Bundesverfassungsgericht die Ermittler zurück. Bis auf Halid S. mussten im März alle anderen aus der Untersuchungshaft freigelassen werden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Schon etwas seltsam, das von Alkohol bis vor ein paar Wochen nie die Rede war, und jetzt in jedem Artikel der Alkohol erwähnt wird, den sie ja angeblich in großen Mengen getrunken haben. Für mich als Außenstehende sieht das schon stark danach aus, dass der Verteidiger eine Strategie wegen Schuldunfähigkeit fährt, 3 Promille kriegt er doch sicher zusammen ...
Wichtig fände ich seitens der Anklage Zeugen zu befragen, inwieweit der Beschuldigte im Vorfeld einen start alkoholisierten Eindruck gemacht hat, schon könnte die offensichtliche Verteidungsstrategie schwupps in sich zusammenfallen.