Randalierer greift nach Polizeiwaffe - verurteilt
Ein junger Mann randaliert. Als Polizisten ihn festnehmen, spürt einer von ihnen: Der 34-Jährige greift nach seiner Dienstwaffe. Jetzt war der Prozess.
Es war ein Einsatz, mit dem die Polizei fast täglich konfrontiert ist: Fünf Polizisten mussten am Abend des 2. November 2017 am Lechhauser Schlössle einen von Tabletten und Alkohol benebelten Randalierer festnehmen. Als der 34-Jährige, der sich heftig wehrte, am Boden gefesselt wurde, geschah, was Polizisten unter allen Umständen vermeiden wollen: Dem Mann gelang es, an die Waffe eines Beamten, 26, zu greifen und zu entsichern. Nur die zweite Sicherung, ein Bügel am Holster, verhinderte, dass sich der 34-Jährige der Waffe bemächtigen konnte. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Susanne Scheiwiller, arbeitete die Geschehnisse auf, die eingebettet waren in eine Reihe von Taten.
Der Angeklagte (Verteidiger: Werner Ruisinger), dessen Leben seit der Jugendzeit von Alkohol, Drogen und Medikamentenmissbrauch bestimmt ist, hatte auch an jenem Tag zehn Halbe Bier, Psychopharmaka und Schnaps konsumiert. Und er war völlig frustriert. „Weil es allen anderen gut ging, nur mir nicht“, begründete er seinen damaligen Unmut. Und so ließ er seine Umwelt dafür büßen.
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