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Foto: Alexander Kaya (Archiv)
Foto: Alexander Kaya (Archiv)

Ein 60-Jähriger muss sich vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Er soll im Internet den Grünen-Politiker Cem Özdemir beleidigt haben.

Augsburg
12.09.2018

Reichsbürger vor Gericht: Er soll Cem Özdemir beleidigt haben

Von Peter Richter

Ein 60-Jähriger soll auf Facebook gehetzt haben. Der Prozess gegen ihn offenbart, wie schwierig Cyberkriminalität für Ermittler zu ahnden ist.

Wer in aller Öffentlichkeit beleidigt und gegen Menschen hetzt macht, sich bekanntlich strafbar. Doch wenn dies im Internet geschieht, haben Polizei und Justiz oft Probleme, dies aufzuklären und zu ahnden. Denn häufig benutzen die Verfasser Pseudonyme. Darüber, wer hinter dem Aliasnamen steckt, könnte beispielsweise Facebook Auskunft geben. Doch das soziale Netzwerk verweigert sich, wie ein konkreter Fall zeigt, der vor dem Augsburger Amtsgericht verhandelt wird.

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Hat der Reichsbürger auch Grünen-Politiker Özdemir beschimpft?

Auf der Anklagebank sitzt ein 60 Jahre alter Mann, der der Reichsbürgerszene angehört. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn der Volksverhetzung, Beleidigung und der versuchten Nötigung in zwei Fällen. Doch ist er tatsächlich mit jenem Nutzer identisch, der im April 2015 auf Facebook Flüchtlinge mit Ausdrücken wie „krankes Geschmeiß“, „Abfall“ und „Bodensatz der Welt“ bedachte?

Den Artikel hatte der Autor angeblich für die Pegida Hamburg verfasst. Vier Monate später konnte der Grünen-Politiker Cem Özdemir auf Facebook wüsten Beschimpfungen über sich lesen, unter anderem, er solle sich „aus unserem Land verpissen“. Wieder soll der Angeklagte der Verfasser gewesen sein.

Hetze im Sozialen Netzwerk? Facebook lehnt Auskünfte ab

Ob er es war, dazu will der 60-Jährige, vom Beruf Kraftfahrer, nichts sagen. Und Facebook hat auf Anfrage aus Augsburg Auskünfte abgelehnt und den Fragesteller, er jagt bei der bei der Kripo Cyberkriminelle, auf den Rechtsweg verwiesen. Wie schwer sich die Polizei bei der Verfolgung solcher Hassmails tut, macht noch ein anderer Zeuge deutlich.

Der junge Realschullehrer aus dem Raum Stuttgart hat eine Zeit lang rassistische Kommentare, die im Internet erschienen sind, gesammelt und dann Anzeige erstattet. Bei der Polizei, sagt der 36-Jährige, sei er mit seiner Aktion gar nicht gut angekommen. Was weitere angeklagte Straftaten wegen Nötigung betrifft, sind die Frage der Identität nicht das Problem.

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Als Zeugin geladen, erkennt die Obergerichtsvollzieherin beim Amtsgericht den Angeklagten im Gerichtssaal wieder. Weil der 60-Jährige sich standhaft weigert, Rundfunkgebühren zu zahlen, hatte der Bayerische Rundfunk die Zwangsvollstreckung gegen ihn eingeleitet.

Reichsbürger von Landgerichtspräsident bedroht

Im Prozess verliest Amtsrichterin Susanne Scheiwiller Briefe des Angeklagten, die er im Juli 2016 der Gerichtsvollzieherin, später an Landgerichtspräsident Herbert Veh schrieb. Darin werden beide aufgefordert, die Vollstreckung sofort zu beenden, droht der Verfasser andernfalls wegen einer „kriminellen Handlung“ die „russische Militärstaatsanwaltschaft“ anzurufen.

Zum Prozess ist auch Landgerichtspräsident Veh geladen. Die Frage von Verteidiger Hermann Kühn, ob er sich denn tatsächlich bedroht gefühlt habe, beantwortet er mit Ja. Weil, so Veh, es diese Gruppe, die sich im Internet „Oberreichsanwalt“ nennt, tatsächlich gebe. Der Prozess wird am 11. Oktober um 13 Uhr fortgesetzt. Dann sind auf Wunsch der Verteidigung weitere Zeugen geladen.

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