Renten für Referenten auf Zeit?
Augsburger stellen Fragen nach Verbeamtung und Pensionsansprüchen bei kurzer Amtszeit
Krankheitsbedingt fehlen seit Monaten die Referenten Andreas Bubmann (Wirtschaft) und Walter Böhm (Ordnung). Während in der Politik nun Bewegung in Sachen Neubesetzung gekommen ist, geht es unserem Leser Manfred Kugler nicht schnell genug. Warum Referenten für ihre sechsjährige Amtszeit überhaupt verbeamtet werden und ob sie dadurch einen Pensionsanspruch erhalten, will er wissen.
Antwort: „Die Verbeamtung ist im Grundgesetz, Artikel 33, geregelt“, sagt Roland Lösch, Leiter des städtischen Personalrats. Demnach sollen Personen, die mit hoheitsrechlichen Befugnissen betraut sind, in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. „Die Referenten werden mit ihrer Wahl, genauso wie übrigens der Bürgermeister, zu Beamten auf Zeit“, sagt Lösch.
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