Reporter nach TV-Beitrag über Augsburger Kindergarten verurteilt
Der Journalist Rahmi T. schimpfte in einer Live-Schaltung eines türkischen Fernsehsenders über einen Augsburger Kindergarten, der "Gülen-Terroristen" ausbilden soll.
Weil er am 24. Mai 2017 in einem Live-Beitrag für den türkischen Fernsehsender A Haber den Kindergarten "Augsburger Kinderwelt" unter anderem als "getarnte Deutschlandbasis der fethullahistischen Terrororganisation (Fetö)" bezeichnet hatte, wurde der Münchener Journalist Rahmi T. jetzt zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Auch für die Kosten des Verfahrens muss der Journalist aufkommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt
Nach vier Stunden Hauptverhandlung und der Anhörung des damaligen Geschäftsführers des Kindergarten-Trägervereins Mustafa Güngör sowie eines Staatsschutzbeamten der Polizei kam Richterin Melanie Koch zum Schluss, dass die Inhalte der Liveschalte nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt seien. Insbesondere die Äußerungen "hier ist die Wahrscheinlichkeit wie immer sehr groß, dass die Kinder zu Terroristen ausgebildet werden" und "Hier, unter dem Vorwand einer Bildungseinrichtung, waschen sie die Gehirne von unschuldigen Kindern der Menschen. Sie erziehen sie für die Zukunft als Terroristen und hetzen sie auf die Menschen" bewertete das Gericht als Volksverhetzung und Aufstachelung zu Hass in Tateinheit mit Verleumdung.
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