Richterin: „Bulle“ ist nicht immer eine Beleidigung
Ein Mann hatte in der Grottenau das Wort "Bulle" gesagt, als gerade ein Streifenwagen vorbeifuhr. Amtsrichterin Alexandra Körner stellte das Verfahren ein.
Wer in Zusammenhang mit einem Polizisten das Wort „Bulle“ gebraucht, macht sich nicht immer wegen Beamtenbeleidigung strafbar. Es kommt auf den Einzelfall an, wie jetzt ein Prozess gegen einen Passanten (29) zeigte. Der Mann war im September 2010 in der Grottenau unterwegs, als ein Funkstreifenwagen an ihm vorbeifuhr. Völlig zusammenhanglos sagte der Passant „Bullen“. Pech für ihn, dass die Fenster des Polizeiautos heruntergelassen waren und die Beamten das Wort hörten.
Sie stellten Strafantrag wegen Beleidigung, die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Strafbefehl, gegen den der 29-Jährige Einspruch einlegte, sodass es nun zum Prozess vor Amtsrichterin Alexandra Körner kam. Der Angeklagte beteuerte, er habe das Wort „nur so dahin gesagt“, es sei keineswegs beleidigend gemeint gewesen. Die Beamten hätten es eigentlich gar nicht hören sollen. Außerdem sei das Wort „Bulle“ als Synonym für Polizist heute umgangssprachlich durchaus üblich und nicht negativ behaftet.
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