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  3. Augsburg: Rockerprozess um blutigen Streit: Wie gefährlich ist die Szene?

Augsburg
01.10.2020

Rockerprozess um blutigen Streit: Wie gefährlich ist die Szene?

Mitglieder der United Tribuns aus Augsburg sollen in einen blutigen Streit im Nachtleben verwickelt gewesen sein. Die Polizei hat die Szene im Blick.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Plus Mitglieder der United Tribuns stehen im Fokus der Augsburger Justiz. Die Polizei warnt, Rockergruppen pauschal zu kriminalisieren, hat aber eine neue Entwicklung im Blick.

Die beiden Männer sind markante Erscheinungen. Sie werden aus dem Gefängnis in den Augsburger Gerichtssaal gebracht, beide sitzen derzeit Haftstrafen ab. Einer ist groß und muskulös, er ist der aktuelle oder frühere "Präsident" der Rockergruppe United Tribuns in Augsburg. Der andere, ebenfalls ein Tribune, ist kleiner, dafür in der Statur noch einmal breiter, ein Mann mit Tattoos an Hals und Kopf. Sie sollen hier im Prozess aussagen - als Zeugen; es geht um einen Vorfall im April 2019. Es ist ein kompliziertes Verfahren. Was passierte genau bei einer blutigen Messerattacke im Augsburger Nachtleben? Welche Rolle spielten Mitglieder der Gruppierung konkret?

Die Szene spielte sich zum Prozessbeginn vergangene Woche ab, die beiden Männer wurden zunächst allerdings nicht als Zeugen angehört, da das Gericht ihre Befragung auf einen anderen Prozesstag schob. Nun dürfte es noch etwas dauern, ehe der Fall, bei dem ein Afghane vor dem Klub Karat in der Augsburger Theaterstraße von einem Mann mit einem Messer schwer verletzt wurde, juristisch geklärt wird. Der Prozess ist geplatzt, da die Vorsitzende des Schöffengerichts erkrankt ist, neue Termine stehen noch nicht fest. Das Verfahren rückt dennoch die Rockerszene in den Fokus, die in Augsburg eigentlich als vergleichsweise unauffällig und harmlos gilt. So erklärten Ermittler für organisierte Kriminalität gegenüber unserer Redaktion in der Vergangenheit, die Mitglieder der hiesigen Klubs gingen „freundschaftlich miteinander um und respektierten sich", man dürfe sie nicht pauschal kriminalisieren.

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