Rollstuhlfahrer klagt Recht auf Promotion ein
Der Bezirk Schwaben wollte Benedikt Lika keinen Assistenten stellen. Nun muss er doch.
Der Musikwissenschaftler Benedikt Lika leidet an der Stoffwechselkrankheit Mukopolysaccharidose. Seit dem 12. Lebensjahr ist er auf den Rollstuhl angewiesen. Deswegen wollte er für seine Promotion vom Bezirk Schwaben einen Assistenten zur Seite gestellt bekommen. Die Behörde lehnte ab – mit der Begründung, dass eine über das abgeschlossene Examen hinausgehende Qualifizierung durch Promotion nicht förderungsfähig sei. Doch damit kam sie nicht durch.
Lika argumentiert: „Es wird so hingestellt, als sei das mein Privatvergnügen, dabei setzten 80 Prozent der Stellenausschreibungen in diesem Bereich eine Promotion voraus.“ Deswegen klagte er vor eineinhalb Jahren vor dem Sozialgericht Augsburg gegen den Bezirk – und gewann jetzt. „Ich brauche jemanden, der mir hilft, beispielsweise indem er Bücher aus dem Regal nimmt, Kopien anfertigt oder mich in Büchereien in anderen Städten fährt“, sagt der Rollstuhlfahrer.
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