Sachaufwertung oder Sachbeschädigung?
Sprayer von Zürich Der 78-jährige Harald Naegeli komplettiert sein Werk gegen alle Justiz
Harald Naegeli, der berühmte „Sprayer von Zürich“, hat wieder Ärger mit der Justiz. Weil der Künstler unter anderem die Nordrhein-westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf mit zwei Flamingo-Figuren verziert haben soll, steht er mal wieder vor Gericht. Zum Prozesstermin am Amtsgericht sei der 78-Jährige allerdings nicht erschienen, erklärte gestern eine Gerichtssprecherin.
„Die Polizei behauptet, dass er das war. Er selbst hat dazu bislang geschwiegen“, meint zu dem Fall sein Verteidiger Gerhard Schaller lapidar. Naegeli wäre um ein Haar von dem Düsseldorfer Gericht in Abwesenheit zu 600 Euro Strafe wegen Sachbeschädigung verurteilt worden, so Schaller. Nur weil die Ladung zum Prozesstermin dem Künstler nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sei, gebe es nun einen neuen Anlauf, aber noch keinen neuen Termin. „Herr Naegeli ist der Auffassung, dass das, was er tut, nicht strafbar ist – wenn er es denn war.“ Gegen Naegeli waren schon zuvor zwei Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.
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