Schade, dass Luther nicht wollte
Ausstellung in St. Anna würdigt den Anwalt der Juden, der mit Kaisern und Fürsten verhandelte, aber vergeblich das Gespräch mit dem Reformator suchte
„Was wäre, wenn...?“ Das mag eine hypothetische, spekulative und daher müßige Frage sein. Doch angesichts des unermesslichen Leids, das den Juden im Lande Martin Luthers widerfahren ist, und des anstehenden 75-Jahr-Gedenkens der Reichspogromnacht („Unternehmen Isaak“) darf die Frage doch gestellt werden: Was wäre geschehen, wenn Martin Luther 1537 das Gesuch des Josel von Rosheim nach einer Unterredung nicht ausgeschlagen hätte, wenn also der christliche Reformator und der 1529 in Günzburg gekürte „Regierer allgemeiner Jüdischheit des Reichs“ ihre Gedanken hätten austauschen können?
Josel von Rosheim war eine Berühmtheit, spätestens seit er auf dem Augsburger Reichstag von 1530, also dem Reichstag der lutherischen „Confessio Augustana“, im Beisein von Kaiser Karl V. ein Streitgespräch für sich entschieden hatte. Dabei ging es um antijüdische Behauptungen, welche der zum Christentum konvertierte Regensburger Rabbinersohn Antonius Margaritha in seiner Schrift „Der gantz Jüdisch Glaub“ aufgestellt hatte („In Summa kein Jud will einem Christen wohl“). Die Widerlegung gelang Josel von Rosheim so überzeugend, dass Antonius Margaritha aus Augsburg verbannt wurde.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.