Schläge im Arrest? Polizist wird zu Geldstrafe verurteilt
Plus Aus Sicht des Gerichts war klar: Ein Polizist hat einen Gefangenen im Arrest geschlagen. Es reduzierte die Strafe, doch im Saal kam Empörung auf.
Er bekommt keinen Freispruch, aber die Freiheitsstrafe ist weg: Ein 57-jähriger Polizeibeamter, der im Arrest der Augsburger Polizeiinspektion im Polizeipräsidium einen Mann geschlagen hat, ist jetzt vom Augsburger Landgericht zu einer Geldstrafe von 11.250 Euro verurteilt worden. In der Vorinstanz hatte das Urteil noch elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gelautet. Dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen.
Richterin: Es gab Schläge im Arrest
Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Barbara Siemer kam zu der Auffassung, dass es durchaus Schläge – und damit eine Körperverletzung im Amt gegeben habe. Es folgte in diesem Punkt der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung zu elf Monaten Freiheitsstrafe gefordert hatte. Unüberhörbar während der Urteilsbegründung war die Empörung bei Familie, Freunden und Angehörigen des 57-Jährigen, die einen Freispruch erwartet hatten. Das Gericht hat zum Teil der Aussage eines Polizeikollegen des Angeklagten mehr geglaubt als dessen eigener Schilderung. Der Zeuge, ein 38-jähriger Beamter, hatte gesagt, dass er, als er hinter dem Angeklagten stand, nicht genau, aber immerhin gesehen habe, wie der 57-Jährige dem Arrestanten unter ihm mit dem Einsatzstock einige kurze Hiebe gegen Arm und Oberkörper beigebracht habe. Aus Sicht des 38-Jährigen sei dies wohl nicht erforderlich gewesen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.