Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Prozess in Augsburg: Schläge im Arrest? Polizist wird zu Geldstrafe verurteilt

Prozess in Augsburg
31.07.2020

Schläge im Arrest? Polizist wird zu Geldstrafe verurteilt

Ein Polizist wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einen Inhaftierten geschlagen hat.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Plus Aus Sicht des Gerichts war klar: Ein Polizist hat einen Gefangenen im Arrest geschlagen. Es reduzierte die Strafe, doch im Saal kam Empörung auf.

Er bekommt keinen Freispruch, aber die Freiheitsstrafe ist weg: Ein 57-jähriger Polizeibeamter, der im Arrest der Augsburger Polizeiinspektion im Polizeipräsidium einen Mann geschlagen hat, ist jetzt vom Augsburger Landgericht zu einer Geldstrafe von 11.250 Euro verurteilt worden. In der Vorinstanz hatte das Urteil noch elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gelautet. Dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen.

Richterin: Es gab Schläge im Arrest

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Barbara Siemer kam zu der Auffassung, dass es durchaus Schläge – und damit eine Körperverletzung im Amt gegeben habe. Es folgte in diesem Punkt der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung zu elf Monaten Freiheitsstrafe gefordert hatte. Unüberhörbar während der Urteilsbegründung war die Empörung bei Familie, Freunden und Angehörigen des 57-Jährigen, die einen Freispruch erwartet hatten. Das Gericht hat zum Teil der Aussage eines Polizeikollegen des Angeklagten mehr geglaubt als dessen eigener Schilderung. Der Zeuge, ein 38-jähriger Beamter, hatte gesagt, dass er, als er hinter dem Angeklagten stand, nicht genau, aber immerhin gesehen habe, wie der 57-Jährige dem Arrestanten unter ihm mit dem Einsatzstock einige kurze Hiebe gegen Arm und Oberkörper beigebracht habe. Aus Sicht des 38-Jährigen sei dies wohl nicht erforderlich gewesen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.