Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Im Netto angeschossen: Mutmaßlicher Dieb fordert Schadensersatz

Augsburg
03.03.2021

Im Netto angeschossen: Mutmaßlicher Dieb fordert Schadensersatz

In einer Netto-Filiale am Königsplatz in Augsburg ist im Juni ein Polizeieinsatz eskaliert. Die Polizei schoss auf einen mutmaßlichen Ladendieb. Bald soll der Prozess gegen den Mann starten.
Foto: Peter Fastl (Archivbild)

Plus Ein 20-jähriger Ladendieb soll im Netto-Markt am Augsburger Königsplatz Polizisten mit einem Messer bedroht haben. Die Beamten verletzten ihn mit Schüssen schwer. Nun will er Schadensersatz.

Er wollte wohl einen Getränkekarton mit Wein stehlen und wurde dabei erwischt. Doch das Vorgehen des 20-Jährigen hat nicht aufgrund des kleinen mutmaßlichen Ladendiebstahls eine enorme Tragweite. Der Fall ist unter anderem deshalb so gravierend, weil der junge Mann mehrere Polizisten im Zuge des Einsatzes mit einem Messer bedroht haben soll; die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen versuchten Totschlags angeklagt. Vor allem aber ist der Einsatz in der öffentlichen Wahrnehmung in Erinnerung geblieben, weil zwei Polizisten dabei in der Netto-Filiale am Augsburger Königsplatz auf den 20-Jährigen schossen. Aus Notwehr, wie die Staatsanwaltschaft sagt. Ein Fall, den der damals schwer verletzte Mann nun klären lassen will. Sein Anwalt kündigt an, dass man den Freistaat auf Schadensersatz verklagen wolle. Zumal, so der Jurist, weil bereits eingeschaltete Bodycams beteiligter Polizisten im Einsatz wieder ausgeschaltet worden seien.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Twitter International Company Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Der Augsburger Anwalt Thomas Galli vertritt den 20-jährigen Mann in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie er gegenüber unserer Redaktion sagt. Das heißt: Galli wird den jungen Mann nicht im anstehenden Strafprozess am Landgericht verteidigen – wohl aber dessen Interessen in einer Klage gegen den Freistaat Bayern vertreten. Anwalt Galli hat Zweifel an der Darstellung der Ermittlungsbehörden und glaubt, dass sich die Situation anders hätte lösen lassen können. Er kritisiert auch, dass bereits eingeschaltete Bodycams beteiligter Polizisten im Einsatz wieder ausgeschaltet worden seien, bevor es zu den Schüssen kam - das sei zumindest "erklärungsbedürftig". Bei Bodycams handelt es sich um Videokameras, die an der Uniform von Polizisten befestigt werden. Kommt der Beamte in eine kritische Situation, kann er eine Aufzeichnung starten. Das Video wird gespeichert. So kann das Geschehen dann hinterher aus der Perspektive des Polizisten angeschaut werden. Galli sagt, Videoaufzeichnungen von den Schüssen lägen in diesem Fall nicht vor.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

03.03.2021

>> Mutmaßlicher Dieb <<

Vielleicht sollte man eher die anderen Delikte nennen?

Z.B. schwere Brandstiftung in einem Hochhaus mit belebten Einzelhandels- und Büroflächen

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__306a.html

04.03.2021

Bzgl. der schweren Brandstifung liegt nur ein Versuch vor.

04.03.2021

Unsinn, die Brandstiftung war mit dem gelegten Feuer im Gebäude mit vielen Menschen abgeschlossen.

Es muss für schwere Brandstiftung nicht zum Vollbrand kommen.

04.03.2021

RIchtig, aber es muss schon mehr sein als die laut Artikel paar brennenden Papiere.

03.03.2021

und den Anwalt sofort wg. groben Unfug zu 2 Jahren ohne Bewährung verknacken

aber wahrscheinlich bezahlt den auch noch unser Staat

03.03.2021

Naja, einen Ladendieb mit einem Schweizer Taschenmesser in der Hand 6 Schüsse zu verpassen. Ja, da gehört schon einiges an Fantasie dazu, damit man hier eine plausible Rechtfertigung konstruieren kann. Moralisch sieht es noch mal ganz anders aus und wenn man als Polizist in der Situation keine andere Möglichkeit sieht, sollte man sich auch mal grundlegend Gedanken zur Ausbildung & Co. machen, denn diese hat dann offensichtlich versagt.

Aber zum Glück waren ja die bodycams aus, ansonsten hätte man ja keinen Spielraum für Fantasie.

Insgesamt völlig unverständlich und in meinen Augen unverhältnismäßig. 60.000 € finde ich viel zu wenig, hier sollten amerikanische Maßstäbe hinsichtlich der Entschädigungssumme angelegt werden.

03.03.2021

Und Ihre Fantasie kennt wohl tatsächlich keine Grenzen. Viel Verständnis für einen Verbrecher, wenig für die Polizei. Würden Sie erstmal ein Gespräch suchen, wenn jemand mit dem Messer auf Sie zugeht?

03.03.2021

Es war laut Artikel kein Schweizer Taschenmesser (und damit kein Klappmesser)!!!
"Der 20-Jährige habe ein Messer bei sich getragen, dessen Klinge "etwa der eines Schweizer Taschenmessers entspricht". "
Auch mit einer kleinen Klinge können ernsthafte bis zu tödliche Verletzungen verursacht werden.
Wer mit einem Messer oder ähnlichem (z.B. Schraubenzieher) auf Polizisten losgeht, der soll froh sein, wenn er danach noch lebt. Und mit einem erhobenen Messer auf die Polizisten zugehen, deren Anweisung nicht befolgen, Feuer legen und sich nicht entwaffnen lassen .... bei Anlegen vom amerikansichen Mäßstäben gäbe es dieses Gerichtsverfahren nicht.

Zu befürchten ist, dass er nach den deutschen Maßstäben eine Entschädigung erhält mit der er sich dann weiterhin schön zudröhnen kann. Hoffentlich fordert der Discouter vom "Opfer" Schadenersatz ein für die Brandschäden, dadurch verdorbene Ware, entgangener Umsatz/Gewinn, Lohnzahlungen, Renovierungskosten, Anwaltskosten, .... und auch Porto- und Verwaltungskosten.

@Peter M. Geben Sie doch Ihre Nummer der Polizei. Die können Sie ja beim nächsten ähnlich gelagerten Fall dazu holen. Dann könenn Sie ja die Situation persönlich und verhältnismäßig lösen.

Polizisten haben auch ein Lebensrecht und ein Recht auf körperliche Unversehrheit, haben Familie und Angehörige. Sollen die sich umbringen oder zum Krüppel machen lassen, Ehegatten und Kinder zurücklassen, weil einer im Drogenrausch Feuer legt und mit einer Waffe / gefährlichen Gegenstand andere und die Polizisten bedroht?

Was zu kristisieren ist, ist das Ausschalten der Bodycams. Das darf durchaus Konsequenzen ahben.
Aber eine Entschädigung wäre ein Verhöhnung aller ehrlicher Bürger.

05.03.2021

In Donauwörth ist kürzlich jemand mit einem Samuraischwert auf einen Polizisten losgegangen. Sie werden es nicht glauben, er wurde weder an-/ noch erschossen.

05.03.2021

Der hat aber seine Waffe auf Aufforderung weggelegt. Was der andere eben nicht tat. Ein kleiner Unterschied, oder?

03.03.2021

Also wenn der Dieb wirklich mit einem Messer auf die Polizisten los ging, sollte er froh sein, dass er noch lebt! In Amerika wäre er mausetot!
Aber: Bei den Bodycams muss wirklich eine gerechte Lösung gefunden werden. Es kann nicht sein, dass der Polizist auf Gutdünken die Kamera einschaltet oder auch nicht!
Die Lösung wäre: Sobald der Polizist auf Streife ist, ist die Kamera eingeschaltet und zeichnet auf. Die Aufzeichnung überschreibt sich in 24 Stunden wieder selber, wenn sie nicht manuell gestoppt wird. Und wenn ein Ereignis auftritt und die Sachlage ungeklärt ist, wird die Kamera von einem unabhängigen Dritten ausgewertet.

03.03.2021

Sie sind Lustig ??
Wollen Sie haben das man Ihre Privatgespräche aufzeichnet ?

03.03.2021

>> Anwalt Galli schreibt auf Twitter... <<

Daran erkennt man ja schon, dass es als politischer Prozess instrumentalisiert werden soll.

03.03.2021

(edit/mod/NUB 7.2)